Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.ruethen.de.

Die Stadt Rüthen arbeitet daran, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) und der Richtline (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen BITV

Diese Website ist mit der BITV teilweise vereinbar und wird kontinuierlich weiter verbessert. 

 

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Nicht alle Nicht-Web-Dokumente (z.B. PDF- oder Word-Dateien) sind in barrierefreier Form zugänglich.

 

Überprüfung

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt im April 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Gerne können Sie Kontakt zur Stadt Rüthen aufnehmen. 

 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn auch nach Ihrem Feedback an dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211/855-3451.

 

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

Diese Erklärung wurde im Juli 2025 überarbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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