Geschichte der Stadt Rüthen

Die Befunde und Überlieferungen aus dem ersten Jahrtausend n. Chr. unserer Heimatgeschichte ergeben folgendes Bild:
 

Der Raum um Rüthen war Grenzgebiet zwischen drei germanischen Volksstämmen, den Cheruskern im Osten, den Marsen im Süden und den Brukterern im Norden. Vom Sauerland her nahmen die Marsen das Gebiet längs des Haarstranges in Besitz. Die Grenzen gegen die Brukterer sind noch heute in der Besiedlungsform zu erkennen. Während im Raum der Brukterer im Münsterland und im Norden des Kreises Soest die Bauernschaft mit weit getrennt liegenden Einzelhöfen vorwiegen, findet man im Raum der Marsen, so auch bei uns und am Haarstrang, die typischen Haufendörfer. Im dritten und vierten Jahrhundert sickerten von Westen her auch Franken in das obere Möhnegebiet ein, wie fränkische Scherbenfunde beweisen. Zwischen 600 und 700 besetzten vom Münsterlande her die Sachsen unsere Heimat und bildeten hier die kriegerische Oberschicht. In die Zeit der fränkischen und sächsischen Besiedlung wird vermutlich die Volks- oder Fliehburg auf den Schafsköppen an der Glenne zu datieren sein. Sie war ca. 3 ha groß, mit kräftigen Stein- und Holzerdmauern umgeben und auf schwer zugänglicher Berghöhe angelegt.

Im Jahre 774 überzog der Frankenkönig Karl der Große unser Land mit Krieg und unterwarf die Sachsen nach jahrelangen, schweren Kämpfen. Nach ihm wurde der an Rüthen vorbeiführende Haarweg Königsweg = via regia genannt.

Zur Zeit des großen Frankenkönigs bestanden bereits die meisten geschlossenen Dorfsiedlungen bei uns an den gleichen Stellen, wo sie heute stehen. Bodenfunde aus der karolingischen Zeit beweisen das. Vermutlich wird Altenrüthen, das früher Rüthen (Ruden) hieß, von Beginn an die größte und bedeutendste Siedlung unserer Gegend gewesen sein. Die zentrale Lage im Raum der oberen Möhne am uralten Völkerweg der Haar bedingte diese frühe Entwicklung. Die Ansiedlung wird erstmals im 2. Drittel des 12. Jahrhunderts in den Urbaren (Güterverzeichnissen) der Abtei Werden und gleichzeitig in den Corveryer Traditionen aufgeführt. Altenrüthen ist die älteste Pfarre in unserer Gegend und war sehr wahrscheinlich schon in karolingischer Zeit Gau - und Markkirche für den Raum Kallenhardt, Warstein, Belecke, Drewer, Effeln, Langenstraße, Meiste. Die heutige Pfarrkirche in Altenrüthen wurde in der Zeit von 1664 bis 1667 erbaut, ihr Turm stammt jedoch aus der Zeit um 1000, wie eine alte Inschrift besagt: „Das gebrochene Gebäude hat die Zeiten des (Erzbischofs) Anno (von Köln) gesehen." Bei dem 1664 vorgenommenen Abbruch der baufälligen Kirche wies der mit dem Neubau beauftragte Architekt Nikolaus Tendel oder Dentel nach, daß die alte Kirche durch Umbau eines sächsischen Edelsitzes geschaffen ist. Ob dieses frühere Haus Eigentum des sächsischen Herzogs Widukind war? Er besaß vermutlich an der Möhne ebenso verschiedene Güter wie tiefer im Sauerlande. Noch heute heißen mehrere Feldwege an der Haar bei Belecke „Wetkenpädde". Unter dem Turme der alten Pfarrkirche wurden 1664 auch Reste eines angeblich heidnischen Opferaltars gefunden, so daß angenommen werden kann, daß die Kirche, wie das öfter der Fall war, über einer heidnischen Opferstätte errichtet wurde.

Aus diesem nachweisbar hohen Alter der ersten Rüthener (Altrüthener) Pfarre ist zu schließen, daß hier die Keimzelle für das aufkommende Christentum in unserer Gegend war. Nach dem angelsächsischen Kirchenhistoriker Beda hat der heilige Suibert als erster den Brukterern das Evangelium gepredigt. Nach damals üblicher Vorgehensweise hat er, dem Hellweg folgend, missioniert. Der Überlieferung gemäß soll er auf dem nur 16,5 Kilometer entfernten Borberg bei Brilon um 700 die erste Kapelle errichtet haben. Die endgültige Christianisierung gelang aber erst dem großen Frankenkönig Karl.
 


Rüthen wurde „auf wilder Wurzel" gegründet. Die neue Stadt entstand somit weder aus einer alten Siedlung, noch wurde sie in unmittelbarem Anschluss an eine alte Siedlung angelegt. Sie war vielmehr eine ausgesprochene Neugründung, und zwar auf bisher als Ackerland bzw. Almende (Gemeinschaftsland) genutztem Boden der Dorfschaft Brunwardinghusen, östlich von Ruden (Altenrüthen), dem damaligen Mittelpunkt des Gaues Arpesfeld.

Die Errichtung der Stadt Rüthen gerade im Bezirk von Brunwardinghusen hatte selbstverständlich ihre Gründe.

Rechtlich war die Anlegung einer Stadt nur möglich, wenn Grund und Boden im Eigentum des Erbauers standen. Nach einem gegen Ende des 12. Jahrhunderts, und zwar noch vor 1197 aufgestellten Verzeichnis hatte Erzbischof Philipp von Köln (1167 bis 1191) im Herzogtum Westfalen von den vier Brüdern von Brunwardinghusen deren Freigut für sechzig Mark (ein Hofesgut kostete 15 bis 20 Mark) erworben. Die Kölner Kirche war damit Eigentümerin der Dorfschaft Brunwardinghusen wenigstens zu Hälfte geworden. Der übrige Teil der Dorfschaft befand sich im Eigentum der Grafen von Arnsberg, anzunehmen wegen der späteren sogenannten Mescheder Lehnsgüter.

Der tiefere Grund aber für die Anlage der Stadt war ein territorial-strategischer. Die großen kölnischen Gütererwerbungen im östlichen Herzogtum Westfalen sollten gegen den Grafen von Arnsberg und die Bischöfe von Paderborn, die politischen Gegner Kölns, geschützt werden.

In welchem Jahre Erzbischof Philipp das Freigut der Gebrüder von Brunwardinghusen erworben hat, ist im genannten Verzeichnis nicht erwähnt. In Frage kommt ohne Zweifel das Jahr 1178. Dies ergibt sich aus dem Rüthener Stadtrechtsbuch von ca. 1230. Eingangs wird dort nämlich bemerkt, daß Erzbischof Philipp im Jahre 1178 der Stadt Rüthen die in dem Buch aufgezeichneten Rechte verliehen habe. Diese Angabe stimmt aber mit der Gründungsurkunde vom 29. September 1200 nicht überein. 1178 kann nur das Jahr des Kaufabschlusses mit den Gebrüdern von Burnwardinghusen gewesen sein, der aber vermutlich schon mit Stadtgründungsabsichten verbunden war.

Dazu folgendes:
Das Freigut, das freie Eigen derer von Brunwardinghusen, war der Haupthof in der Dorfschaft Brunwardinghusen. Durch den Erwerb dieses Haupthofes war Erzbischof Philipp Hofherr geworden. Er bewirtschaftet den Hof nicht selbst, sondern ließ ihn durch einen eigenen Beamten verwalten. Er hieß schultetus, Schulte. Sein Amt war das Schulzenamt (villicatio), der Hof war ein Schultenhof. Weitere erzbischöfliche Höfe sowie kleinere Abgabenpflichtige im Bereich des damaligen Gaues Arpesferde wurden ihm untergeordnet, der Schulte auf dem Haupthof in Brunwardinghusen wurde dadurch zu einem Hauptschulten. Einerseits mußte er als Verwalter die Abgaben einziehen und abliefern, andererseits hatte er auch richterliche Befugnisse. Er war Hofrichter, Go- und Freigericht kamen für die ihm unterstellten Höfe nicht mehr in Frage. Er verwaltete und urteilte nach Hofesrecht, gewissen Rechtssätzen, welche eingangs im Stadtrechtsbuch von 1230 gemeint sind, wie im folgenden noch näher geklärt werden wird. Die Hofverwaltung, die Anstellung eines Schulten usw., wird schon bald nach dem käuflichen Erwerb durchgeführt sein. 1178 kann man daher mit gutem Recht als das Jahr der ehemaligen Freigabe annehmen.

Wahrscheinlich hat Erzbischof Philipp seinen Haupthof in Brunwardinghusen damals aus Sicherheitsgründen auch schon befestigen lassen. Noch um 1600 wird das „castrum aufm Stehne" erwähnt. „aufm Stehen" war die spätere Bezeichnung für den ehemaligen Dorfgrund von Brunwardinghausen.

Ob Erzbischof Philipp ferner sich schon mit dem Gedanken beschäftigt hat, sein castrum Brunwardinghusen etwa zu einer befestigten Stadt zu erweitern, ist durchaus anzunehmen. Er hat die Stadt Rüthen allerdings nicht erbaut. Im Jahre 1191 starb er. Sein zweiter Nachfolger wurde im Jahre 1193 Erzbischof Adolf I., der eigentliche Erbauer Rüthens. Einwandfrei ergibt sich diese Tatsache aus der schon erwähnten Urkunde von 1200.

Am 29. September 1200 verlieh Erzbischof Adolf I. dem Grafen Gottfried II. von Arnsberg „medietatem reddituum quicumque infra muros et fossata oppidi, quod apud Ruden pro pace terrae de novo construximus, provenerint" - „ die Hälfte der Einkünfte, welche innerhalb der Mauern und Umwallungen der Stadt, welche wir bei Ruden zum Frieden des Landes neu erbaut haben, hereinkommen werden."

Die Anlage der Stadt war im Jahre 1200 also schon soweit durchgeführt, daß man einen Überblick über die Einkünfte hatte. Die Anfangsbaujahre liegen vermutlich in der Zeit von 1193 bis 1200.
 


Die neue Stadt wurde - als Einzelstadt „aus wilder Wurzel" hervorgegangen - von vornherein planmäßig angelegt.

Der Umriß der Stadt stellt, bedingt durch das natürliche Gelände, eine unregelmäßige Fläche, etwa die Gestalt eines Halbmondes ähnelnd, dar. Die in Erscheinung tretende Regelmäßigkeit im Straßennetz, die sogenannte Gitterform - damit bezeichnet man mehrere sich rechtwinklig kreuzende Straßen - besagt, daß bei der Anlage der Stadt nach einer gewissen Planmäßigkeit vorgegangen wurde. Der Anlageplan ist einmal aus dem Aneinanderreihen von rechteckigen Hausplätzen (Solstätten), alle von gleicher Größe, je vierzig ar groß (Sesgard oder alter Rüthener Morgen), zum anderen aus der Richtung der Straßenzüge ersichtlich. Alle Hauptstraßen haben Westost- oder Nordsüdrichtung, eine alte sächsisch-germanische Siedlungseigentümlichkeit.

Diese ursprüngliche Planmäßigkeit, das Gleichmäßige im Straßennetz, ist im Laufe der Zeit nur wenig verwischt worden, schon früh in der oberen Stadt durch den Bau der St.-Nikolaus-Kirche, in späterer Zeit durch die Bebauung freier Flächen an der Stadtmauer innerhalb der Stadt.

Nebenstraßen, Querstraßen (Gassen) werden anfangs auch schon angelegt woden sein, entstanden im übrigen aber erst nach und nach. Ihr Zweck war, in gefahrvollen Zeiten die „Lärmplätze" (Alarmplätze) an der Stadtmauer schnellstens erreichen zu können.

Zuerst wurde der westliche Teil, die sogenannte untere Stadt, angelegt. Das Straßennetz zeigt hier Leiterform: zwei Längsstraßen mit einigen Querstraßen. In diesem ersten Bauabschnitt ist auch die erste Kirche Rüthens, die St. - Johannes - Kirche, erbaut worden, welche daher auch die Mutterkirche war. Ein schnelles Anwachsen der Stadt mag wohl die Entwicklung der oberen Stadt begründet haben, die sich der unteren Stadt nach Osten hin anschloß. Auch hier hatte das Straßennetz in seiner ursprünglichen Planung Leiterform, ist aber dann den Besiedlungsbedürfnissen entsprechend, schon bald abgeändert worden.

Dieser Gesamtaufbau ist ursprünglich. Daher bildete sich in der Mitte dieser gesamten Anlage auch das politische, wirtschaftliche und das in der damaligen Zeit auch schon bedeutungsvolle gesellige Zentrum aus. Für diesen Zweck wurde nachweislich in der Mitte der Stadt das sogenannte Theatrum, das Spielhaus, errichtet.

Dieses war auch zugleich Gewandhaus, weshalb hier auch der Marktplatz entstand. Das Spielhaus diente auch den damals noch nicht allzu umfangreichen Verwaltungszwecken. Erst um 1350 wurde es in erster Linie zum Rathaus.

Um die Bewohner der neuen Stadt und ihre weitere Entwicklung zu sichern, wurde die Anlage sofort befestigt, wenngleich anfänglich nur durch Wall und Graben mit Pallisadenkrönung.

Nach dieser planmäßigen Anlage der neuen Stadt erfolgte ihre Besiedlung vermehrt durch den Zuzug von außen. Als erste schlossen die Bewohner von vier benachbarten alten Dorfschaften ringsum mit den Stadtherren einen Vertrag zwecks Übersiedlung in die neue Stadt. Sie brachen ihre Gehöfte auf dem Lande ab, zogen in die Stadt und bauten diese auf den ihnen zugewiesenen Solstätten wieder auf.

Schneringhusen und Evinghusen aus dem Möhnetal siedelten sich in der unteren Stadt zuerst an, letztere Dorfschaft im Norden, erstere im Süden. Fast gleichzeitig schlossen sich an: Haderinghusen aus dem Möhnetal und Meeste aus dem oberen Risneital. Ihre Solstätten in der Stadt erhielten diese Dörfer dort, wo sie ihren Feldern und Fluren am nächsten waren. Auch im städtischen Raum bildeten sie voneinander getrennte Bezirke, ebenfalls Bauerschaften (burscopen) genannt. Im übrigen behielten sie ihre wirtschaftliche Selbständigkeit vorläufig bei.

So wurde Evinghusen die Grundlage für die Niedere, Schneringhusen für die Schneringer, Haderinghusen für die Mittlere und Meeste für die Oestere Bauerschaft, die späteren 4 Stadtquartale Rüthens.

Bei der Abwanderung dieser vier Bauerschaften verblieb es jedoch nicht. Schon bald folgten ihrem Beispiele noch verschiedene andere. Es gingen auf in der niederen Bauerschaft Elwardeshusen und Kortzelinghusen, in der Schneringer Bauerschaft Bosinghusen, in der Mittleren Bauerschaft Wulmeringhusen nebst Teilen von Ettinghusen und Ölinghusen, in der Oesteren Bauerschaft ebenfalls andere Teile von Ettinghusen und Ölinghusen. Lediglich die Haupthöfe der beiden letzten Orte blieben bestehen (Schüttenhöfe).

Auch Brunwardinghusen zog in die neue Stadt und ließ sich wahrscheinlich in der Oesteren Bauerschaft nieder. Während alle anderen erwähnten Dörfer ihre Fluren beibehielten, wurden die Fluren von Brunwardinghusen gemeinschaftlicher Besitz.

Bis 1200 war der grundlegende Gedanke, das Gebiet von Brunwardinghusen mit dem angrenzenden Dorfschaften Hevinhusen, Schneringhusen, Haderinghusen und Meeste zu vereinigen. So lag die neue Stadt quasi in der Mitte als gemeinsamer Wohnbezirk.


Der kontinuierliche Zuzug aus der Umgebung war, soweit er die Landwirtschaft betraf, um 1300 abgeschlossen.


Die neue Stadt erhielt eigenes Stadtrecht, d.h., es wurde nicht einfach ein bestimmtes Stadtrecht, wie z.B. das Soester Stadtrecht übernommen, verliehen wurde vielmehr allgemein solche Rechte und Freiheiten, wie auch die Stadt Soest und andere Gemeinwesen des Kölner Erzbistums sie hatten. Die neue Stadt erhielt so das Recht, sich wie eine Stadt zu verwalten und zu betätigen. Anfänglich grundherrschaftlich verwaltet, war also zunächst für das neue Gemeinwesen noch grundlegend das 1178 dem Haupthof in Brunwardinghusen verliehene Hofesrecht. Erzbischof Adolf bemerkte in der Urkunde von 1200 ausdrücklich, daß er allein das Recht habe, in der neuen Stadt einen „Schultetus" anzustellen. Er wollte damit sagen, daß sein jetzt in der Stadt wohnender Hauptschulte von Brunwardinghusen bzw. dessen Nachfolger die neue Stadt vor der Hand leiten und lenken sollte. Je mehr sie sich nun entwickelte, um so mehr aber kamen neue Rechte und Rechtsgrundsätze im städt. Sinne auf. Was an solchen Rechten nach 1200 vorhanden war, ist im Stadtrechtsbuch (Statuar) von 1230 nach und nach zusammengetragen worden.

Die Urkunde vom 29. September 1200 ist als die eigentliche Gründungsurkunde zu betrachten.


Durch die Verleihung des Stadtrechtes war die neue Gründung zu einem urban geordneten Gemeinwesen (civitas) der Zeit geworden. Die einzelnen Mitglieder hießen Bürger; es waren die Städter im Gegensatz zu den Landleuten, welche unter anderem Recht standen.
 


Kaiser Friedrich Barbarossa hatte im Jahre 1178 über den Reichsfürsten Heinrich den Löwen die Acht ausgesprochen und ihn gestürzt. Von seinen beiden Herzogtümern Bayern und Sachsen wurde letzteres geteilt. Die westliche Hälfte erhielt unter dem Namen Herzogtum Westfalen der Erzbischof Philipp von Köln. Die Folge war, daß die territorialen Fragen und Probleme zwischen dem Kölner Erzbischof und den Bischöfen von Paderborn bzw. den Grafen von Arnsberg immer größer wurden. Zum Schutz gegen die Bischöfe von Paderborn wurden somit längs der Grenze Festungsorte gebaut, zu welchen auch die Stadt Rüthen als erster gehörte.

Eine Stadtbefestigung war daher von Anfang an vorgesehen und wurde auch gleich in Angriff genommen. Aber erst im Laufe der Jahre entwickelte sie sich zu dem Bollwerk, wie es heute noch in großen Teilen erkennbar ist.

Ursprünglich war die Stadt nur mit Wall und Graben sowie einer Palisadenkrönung umgeben. Die Palisaden aus Holz wurden mit der Zeit durch eine Sandsteinmauer, inmitten teils mit Bruchsteinen ausgefüllt, ersetzt. Im Norden der Stadt zwischen Hachtor und Oestertor wurde die Stadtmauer im Jahre 1355 erst vollendet.

Vier Stadttore (Hachtor, Oestertor, Schneringer Tor und Burgtor) kontrollierten den Verkehr aus der Stadt und in die Stadt. Elf Türme sicherten im übrigen die Stadtmauer. Es hießen u.a. Rodenberger Turm, Krösenturm, Pulverturm, Löseken Schüre, Halber Mond, Bunter Turm, Turm hinter der Widume, Allager Turm und Turm hinter von Loens Hof. Hinzu kamen noch zwei Blockhäuser (Wiekhäuser).

Der Norden der Stadt war zusätzlich durch einen künstlichen Graben und hohen Wall besonders stark geschützt.

Die Instandhaltung und Verbesserung der gesamten Befestigungsanlage verlangte von der Stadt laufend die Aufbringung großer Mittel. Das sogenannte Wakegeld (=Wachtsteuer), welches eine Abgabe der Bürger für diese Zwecke war, reichte bei weitem nicht. So mußte der Landesherr mehrfach, wenn die Festungswerke in schlechtem Zustand waren, neue Einnahmen für die Beseitigung der Schäden bestimmen. Nach dem Stadtrecht wurden dafür schon früh auch gewisse Strafgelder festgesetzt. 1438 folgte die Verleihung einer Wollaccise. Die Verleihung von Jahr- und Wochenmärkten hatte dasselbe Ziel. Bis etwa 1700 war der Aufbau der Befestigungen, vor allem der Tore, wuchtig und effizient. Nach dieser Zeit wird die Wiederinstandsetzung immer einfacher in Form und Bauweise.

Durch Verfügung der großherzoglich-hessischen Regierung im Jahre 1809 wurde die sofortige Niederreißung der Mauern, Tore und Türme verlangt. Die Mauern sollten bis auf ca. einen Meter über dem Erdboden stehen bleiben. Sämtliche Festungswerke wurden demgemäß auf Abbruch verkauft. Nur Hachtor und Hexenturm blieben erhalten. Im Jahre 1824 wünschte das preußische Handelsministerium die Erhaltung historisch wertvoller Gebäulichkeiten. Trotzdem wurden die Mauern heimlich weiter abgetragen. In der Folgezeit sind die im allgemeinen in ihrem Verlauf noch erhaltenen Stadtmauerreste wieder bis zu siebzig Zentimeter über den Mauerweg erhöht worden. Gleiches wurde bei allen nachweisbaren Türmen vorgenommen,um einen Eindruck der historischen Befestigungen zu überliefern.


Die schnelle und ungestörte Entwicklung der Stadt, vor allem soweit sie auch die Befestigungsanlagen betraf, ist ohne Zweifel im wesentlichen der Burgmannschaft auf der Rüdenburg, den waffengeübten Rittern, welche wohl zunächst auch dort wohnten, zu verdanken.

Im Jahre 1200 hatte sich Erzbischof Adolf I. verpflichtet, eine Burg nur mit Zustimmung der Grafen von Arnsberg zu bauen. Im Jahre 1217 ist die Burg bereits da, die spätere Rüdenburg. Sie lag westwärts, etwa 150 Meter von dem nach ihr benannten Burgtor der Stadt entfernt, hoch auf steil abfallender Bergnase, schützend der Stadt vorgelagert. Durch hohen Wall und tiefen Graben von der Stadt getrennt, gelangte man durch ein Tor in das Burginnere, welches von einer Mauer mit Bergfried umschlossen war. Im Zentrum lag das mächtige im Jahre 1225 erbaute Palatium = Hauptgebäude. Ebenfalls war ein eigener Burgbrunnen angelegt, nachweisbar ist auch die Burgkapelle, 1248 gebaut, dem hl. Georg geweiht und von einem Burgkaplan betreut. Vermutlich an der Burgmauer standen die Burgmannshäuser mit den Stallungen. Um 1370 wurde aber die Burg bereits aufgegeben. Von den Gebäuden verfiel eins nach dem anderen, auch die Kapelle, und im Jahre 1622 brannte der Rest ab. Der Burgplatz ging in das Eigentum der Stadt über. Lange Zeit diente der Turmrest der Schützenbrüderschaft als Schießstand. Seit 1826 Friedhof, ist heute der historische Burgplatz, welcher vormals ein Schauplatz mittelalterlichen Ritterlebens war, eine Ruhestätte für die Toten geworden.


"... uns und unsern kindren zu nutz und der Stadt Ruden zu frommen ...."

Zu Zeiten der europäischen Ausdehnung des historischen Hansebundes waren die Außenbeziehungen der Stadt Rüthen sowohl von persönlich-individuellen wie auch städtisch-institutionellen Faktoren, also durch Aktivitäten von einzelnen Bürgern wie auch des Rates bestimmt. In wirtschaftlicher wie auch politischer Hinsicht entwickelten sich so vom 14. - 17. Jh. für Rüthen auch hansische Verflechtungen, die insbesondere auf landständischen Grundlagen entstanden waren. Die städtischen Verbindungen richteten sich einerseits ausschließlich auf das alte Landeshaupt Soest aus, waren zum anderen aber auch durch Kooperationen mit den benachbarten Städten geprägt, für die Rüthen damals ökonomisches Mittelzentrum und verfassungsrechtlicher Oberhof war (beides galt besonders für Warstein, Belecke und Kallenhardt).In individueller Hinsicht nahmen nachweislich auch aus Rüthen stammende Kaufleute Anteil an den hansischen Privilegien, die vor allem die großen Küsten-Hansestädte an Nord- u. Ostsee prägten.Art und Größe der Rüthener Stadtwirtschaft andererseits aber ließen diese wohl für eine direkte Beteiligung am überregionalen hansischen Handelsleben dauerhaft unzureichend bleiben, was auch durch die überlieferten Quellen in Zahl und Gehalt Bestätigung findet.

Individuelle Beziehungsspuren im hansischen Wirtschaftsraum 14. u. 15. Jh.

In der ersten Hälfte des 14. Jh. gehören zu den aus Westfalen stammenden Neubürgern Lübecks auch Personen aus Rüthen (1340: Walram de Ruden). In Brügge sind mehrfach Vertreter aus eingesessenen Kaufmannsfamilien der großen Hansestädte bezeugt, die den Herkunftsnamen "van Ruden" tragen:

Um 1370: Heinrich van Ruden in Brügge, Johann van Ruden aus Elbing;

  • 1372: Hermann van Ruden in Flandern, vermutlich aus Danzig;
  • 1429: Hans van Rüden aus Königsberg;
  • 1430: Johann van Ruden in Brügge;
  • 1437: Hans van Ruden aus Elbing;
  • 1452: Hans van Ruden aus Danzig;
  • 1468: Gregor van Ruden aus Danzig;
  • 1474: Hans van Ruden aus Danzig;
  • 1487: Gregor van Ruden aus Danzig;
  • 1488: Marten van Ruden, Kaufmann zu London;
  • 1499: Martin van Ruden aus Danzig
  • 1419 erfolgt die Stiftung des Pantaleons-Hospital in Rüthen durch den hier geborenen Lübecker Bürger Hermann Syrenberg.
  • 1423 bedenkt der aus Rüthen stammende Danziger Bürger u. Tuchmacher Hermann Happe die Hospital-Stiftung mit einem Teil seines Rüthener Erbes.

 

Städtische Verbindungsnachweise zum Soester Hansevorort

Nach 1463 wird Rüthen Mitglied der landständischen Städtekurie im Herzogtum Westfalen und gehört dann zu ihren 4 nachhaltigen Repräsentanten. Durch Anbindung an den hansischen Vorort Soest wird den Kaufleuten dieser südwestfälischen Städte wohl auch die (eher theoretische) Nutzung der hansischen Privilegien im Ausland ermöglicht (z.B. Inanspruchnahme der hansischen Kontore), insbesondere aber für die Städte eine einvernehmliche praktische Regelung von auswärtigen Erbschaftsangelegenheiten ihrer Bürger (sogen. Toversichtsbrief-Verfahren) im hansischen Verbund vorgenommen. Seitdem sind vermutlich auch Rüthener Kaufleute in regional begrenztem Ausmaß am hansischen Wirtschaftsverband zumindest in indirekter Form beteiligt.
 

  • 1470 Weitere Informationsversammlung in Soest über regionale politische Fragen, aber auch zu Maßnahmen im hansischen Handelsboykott gegen England.
  • 1473  Vergebliche Aufforderung des Dortmunder Rates über die Stadt Soest an die Stadt Rüthen zur Ausstellung einer Vollmacht für die hansische Delegation nach Utrecht zwecks Verhandlungen mit der engl. Krone u. dem Herzogtum Burgund. Rüthen verweist auf sein vorrangiges Interesse an der derzeitigen politischen Lage im Erzstift Köln.                   
  • 1476 Aufforderung des Lübecker Hansetages an die Soester Beistädte (darunter Rüthen) zur Zahlung ihrer Anteile an den Soester Besendungskosten.
  • 1494 Rüthen ist in einer Liste kleinerer Mitgliedsstädte enthalten, die der Kölner Rat zwecks Berechnung einer hansischen Sondersteuer der Stadt Lübeck übermittelt. Rüthen beteiligt sich jedoch nur an den Gesandtschaftskosten der Stadt Soest.
  • 1507 Mitteilung der Stadt Soest an Rüthen über einen bevorstehenden Hansetag in Lübeck u. Information über dessen Ergebnisse. Rüthen beteiligt sich aber anschließend nicht an den Soester Unkosten.             
  • 1513 Vergebliches "toversichtsbegehren" des Rüthener Rates an Soest wegen ausgebliebener Zahlungen der Hansekosten. Deshalb wird Rüthen auch an den Soester Informationsverfahren über die Hansetage 1517 u. 1518 nicht beteiligt.
  • 1521 Soest beklagt sich beim Lübecker Hansetag über die ausbleibenden bzw. verweigerten hansischen Umlagezahlungen u.a. auch der Stadt Rüthen, obwohl sie "der henzse privilegien bruyken" und beantragt deren Versagung.
  • 1524 Rüthen nimmt die Anteilszahlungen an Soest wieder auf.             
  • 1535 Teilnahme Rüthens an der Versammlung westf. Hansestädte in Soest zwecks Beratung für den nächsten Hansetag in Lübeck; nach dessen Abschluss entsprechende Information der 7 Beistädte in Soest über die Tagungsergebnisse.
  • 1549 bis 1604 Teilnahme Rüthens an 5 weiteren Informationstagen in Soest im Zusammenhang mit Soester Fahrten zu Regionaltagen des Kölner Hansedrittels oder zu Hansetagen nach Lübeck.
  • 1524 bis 1608 Zahlung der Rüthener Anteile an den Gesandtschaftskosten der Stadt Soest für hansische Tagesfahrten. Rüthen nimmt seinerseits entsprechende Umlagen bei den Nachbarstädten Warstein, Belecke u. Kallenhardt vor.
  • 1608 Soest nimmt zum letzten Mal an einem Hansetag teil.
  • 1609 Rüthen zahlt letztmalig seine "hansische contribution".



Die hansischen Beziehungen Rüthens zu anderen Städten in Westfalen erwuchsen aus den landständisch gegründeten Verbindungen zum hansischen Landesvorort Soest u. dauerten über deren territorialpolitischen Abbruch (Soester Fehde) bis zum Anfang des 17. Jh. fort. In dieser Form wurde die Hanse folglich von den Zeitgenossen als eine nicht territorial gebundene Gemeinschaft aufgefasst. Die Bedeutung der hansischen Mitgliedschaft Rüthens lag für die Stadt in den überkommenen Informations- u. Kommunikationsformen mit dem Vorort Soest einerseits und den Nachbarstädten Rüthens andererseits. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Hansestadt Rüthen beschränkten sich dabei auf den engeren westfälischen Raum.

Die tradierte Ambivalenz hansischen Denkens [... zum eigenen Nutzen und für das Ansehen der Gemeinschaft...] dokumentiert sich bis heute in einer Inschrift an diesem ehemaligen Rüthener Kaufmannshaus:

"1609, den 17ten (...) haben wir elude als Caspar Buuck und Dorotea Hotke dis haus uns und unsern kindren zu nutz und der Stadt Ruden zu frommen gebawet"
Die Stadt Rüthen gehörte am 25. Juni 1983 zu den 20 Gründungsmitgliedern des "Westfälischen Hansebundes". Diese Städte wollen als Zugehörige und Beteiligte an der alten Hanse im historischen Gemeinschaftsgeist mit einer grenzübergreifenden europäischen Ausrichtung ihre Attraktivität für Bürger u. Besucher in Gegenwart u. Zukunft nachhaltig steigern. Deshalb beteiligt sich die Stadt Rüthen seit Jahren nach Möglichkeit auch an den Tagungen des Westfälischen Hansebundes und der internationalen Hanse.
 


Eine der sehr wenigen noch heute in Deutschland aktiven Vereinigungen aus der längst vergangenen Zeit der städtischen Zünfte, Ämter und Gilden stellt die Rüthener Zunft der Zimmerleute und Schreiner von 1717 dar.


Alljährlich am 19. März, dem Namenstag ihres Schutzpatrons St. Josef, lassen die der Zunft angehörigen Meister in der Stadt Rüthen die Arbeit ruhen. Nach einem feierlichen Festhochamt für die Lebenden und Verstorbenen dieser alten Vereinigung finden sich auf Einladung des Amtsknechts die Zunftmitglieder – zur Zeit sind es 13 selbständige Zimmermanns- und Schreinermeister in Rüthen – beim amtierenden Richtmann zusammen.
Dort wird zunächst die Vollständigkeit der alten, wertvollen Traditionsunterlagen (u. a. die Gründungsprivilegien, Siegelstempel und Amtsbücher) in der Zunftlade überprüft. Nach einem gemeinsamen Frühstück werden von den anwesenden Meistern Meinungen und Fragen zur Zunftgeschichte, vor allem aber auch zur aktuellen Lage und voraussichtlichen Weiterentwicklung des Handwerks erörtert sowie der zukünftige Richtmann und Amtsknecht bestimmt.
Der alte Richtmann hat in diesem Rahmen seine übers Jahr gemachten Aufzeichnungen zu wichtigen Ereignissen in der Zunft, Stadt und Bürgerschaft zu verlesen.


In dieser in Deutschland äußerst selten gewordenen Form haben sich in der Rüthener Zimmermanns- und Schreinerzunft ungebrochene handwerkliche Brauchtumspflege und gegenwartsbezogene Betriebs- und Wirtschaftsbedürfnisse über alle Zeitströmungen hinweg in harmonischer Weise miteinander verbunden und dauerhaft erhalten.


Am Übergang vom Sauerland zum Münsterland erstreckt sich der Höhenzug „Haarstrang“ von Osten nach Westen. Dort liegt Rüthen, die über 800 Jahre alte Berg- und Hansestadt. 

Mit Stadtrechten im Jahr 1200 versehen, ist sie mittlerweile mit 158 qkm die flächengrößte Kommune im Kreis Soest. Als Tor zum Sauerland bietet sie den Besuchern zahlreiche Erholungsmöglichkeiten. Eine auf ca. 3 km Länge zu erwandernde mittelalterliche Stadtmauer zieht sich um die Kernstadt und sucht als Rundweg seinesgleichen. 

Seit 2007 ist das „Haarmännchen“ Rüthener Symbolfigur, die der im Volksmund überlieferten Mythen- und Sagenwelt des örtlichen Haarstrangbereichs entstammt. Es trägt mit seiner auffallenden Erscheinung dazu bei, auf Rüthen und seine touristischen, kulturellen und gastronomischen Reize aufmerksam zu machen. 
 


Rüthener Schnadegänge

 

Vom städtischen Hoheitsrecht zur gemeinsamen Naturverantwortung

 

 

Entstehung, historische Entwicklung und moderne Bedeutung der Rüthener Schnadegänge

 

Das mittelniederdeutsche Wort snat bedeutet Grenze oder Grenzlinie.

Da es bis 1817 kein Grundbuch- oder Katasterwesen gab, wurden die Gemarkungs- bzw. Territorialgrenzen städtischer oder adliger Hoheitsgebiete im Gelände gekennzeichnet. Zunächst nutzte man Waldschneisen, Bäche, Hecken oder Gräben als weitgehend natürliche Grenzmarkierungen. Mit der Gründung vieler Städte und der Ausbildung von Territorialherrschaften im Hochmittelalter dienten dann bis in das 16. Jh. zur Grenzmarkierung ausgesuchte Bäume, in deren Rinde  man Kreuze oder besondere Zeichen der angrenzenden Herrschaftsbereiche einschlug, so z.B. für Rüthen eine signifikante Raute aus dem Stadtwappen. Seit Mitte des 16. Jh. verwendete man für die Grenzmarken behauene Steinblöcke, die mit den Wappenzeichen der Grenznachbarn versehen wurden, so z.B. im Bereich der Rüthener Grenzen der Petrusschlüssel für Brilon oder der Löwe für die Herrschaft Büren.

Schnadegänge fanden stets als Folge besonderer Ereignisse und Anlässe statt. Dies waren alle möglichen Grenzprobleme (z.B. Verlust oder Veränderung der Grenzmarkierungen, willkürliche Anbringungen und Grenzmissachtungen jeglicher Art). Im Rahmen eines Schnadegangs  wurden die Existenz, die korrekte Lokalisation und der Zustand der Grenzmarkierungen überprüft, evtl. korrigiert oder neu festgelegt. Dabei ging es zumeist um die anliegenden Waldnutzungs- bzw. Holzrechte sowie entsprechend um Wege-, Jagd- und Huderechte.  Diese Schnadegänge oder -züge stellten rechtliche Hoheitsakte unter Beteiligung autorisierter Repräsentanten der Grenznachbarn dar. Die vor Ort gemachten Feststellungen zu den Grenzmarken oder die Verhandlungen der Grenznachbarn über den einvernehmlichen, oft aber auch strittigen Verlauf der Grenze wurde durch anwesende Richter oder Notare genau protokolliert, bezeugt und besiegelt. Diese Niederschriften erhielten somit die Bedeutung von Rechtsurkunden bzw. Rechtsverträgen mit nachhaltiger Wirkung.

Die ältesten schriftlichen Nachweise über solche Schnadegänge im heimischen Bereich stammen aus Geseke (1326), Rüthen (ca. 1350) und Brilon (1388).


Dass diese Grenzkontrollen nicht immer unproblematisch waren u. keineswegs nur einen normalen und friedlichen Verlauf nahmen, belegt ein Rüthener Beispiel:


Eine der letzten offiziell-rechtlichen Grenzbegehungen der Stadt Rüthen fand 1808 an der Waldgrenze (= Kallenhardter Berg) zu Kallenhardt statt und nahm in diesem Fall sogar einen blutigen Ausgang. In einem zeitgenössischen Protokoll im Rüthener Stadtarchiv heißt es zu diesem Vorgang:

 

Die Kallenhardter kamen mit Heu- und Mistgabeln, Sensen, auch einigen Gewehren und sonstigen Schlaginstrumenten aus ihrer Stadt und strömten dem Felde zu. Die Rüthener Schnadegänger wurden zusammengehauen, man nahm

ihnen mehrere Gewehre weg, mißhandelte den Vorsitzenden (=Leiter des Schnadezuges),  Herrn Bürgermeister Caspar Anton Förstige, und warf einen anderen Rüthener Bürger, den alten Geißen, der ihnen doch nur gütlich zureden wollte, um ihre Wut zu mäßigen, zu Boden. Allem Zureden unerachtet, schlugen die Kallenhardter sie mit verschiedenen Instrumenten vorzüglich auf die Köpfe, wobei der Herr Bürgermeister Förstige mit einem Schlag über den bloßen Kopf niederstürzte, so dass er mit dem stark blutenden Schädel hinter einen Busch fiel. Lange nachher fanden sich die einzelnen Rüthener Bürger nach der geschehenen Misshandlung aus den Büschen, wohin sie einzeln geflüchtet waren, oben auf dem Pottenbruch ein.

 

Nur durch Vermittlung der hessischen Regierung konnte das so ausgeartete Streitgeschehen um Waldnutzungsrechte an der Grenze zwischen Kallenhardt und Rüthen schließlich 1810 endgültig beigelegt werden.

 

Die letzte rechtlich-offizielle Schnadebegehung der Stadt Rüthen fand im Jahr 1811 an der Grenze zur Gemarkung des Schlosses Körtlinghausen statt, dessen damaliger Besitzer Kaspar Joseph  Freiherr von und zu Weichs dort willkürlich Grenzsteine gesetzt hatte, deren Rechtmäßigkeit anschließend von der Stadt mit Erfolg per Gerichtsverfahren angefochten wurde.

Nach der Einführung des Grundsteuerkatasters in Preußen wurden die alten Schnadegänge 1817 durch eine Verfügung des Innenministers als Rechtsakte für nicht mehr notwendig erklärt. Dennoch führten einige Städte und Orte die gewohnten Grenzzüge weiter fort, wobei diese aufgrund des Verlusts ihrer alten seriösen Rechtsfunktion nunmehr anderweitigen und oft zweckfremden Interessen oder abweichenden Zielen dienten und vielfach entsprechende Auswüchse annahmen.


Wegen dieser zunehmenden, die auf strikte Einhaltung von Gesetz und Ordnung bedachten preußischen Amtsbehörden störenden Vorkommnisse  wurde 1841 schließlich die Durchführung von Schnadegängen durch die Regierung in Arnsberg grundsätzlich - auch als vorgebliches Traditionsbrauchtum - verboten:


Die an einigen Orten noch üblichen Grenz- oder Schnadenzüge haben in der neuern Zeit, namentlich in der Gemeinde Brilon, zur Verübung mehrerer grober Exzesse Veranlassung gegeben. Da derartige Züge in der jetzigen Zeit keinen Nutzen mehr gewähren, weil bei der vollendeten Katastrirung des Grund und Bodens eine Verdunkelung der Grenzen nicht leicht möglich ist, eintretenden Falles aber ohne Theilnahme der einzelnen Gemeindemitglieder von den Behörden behoben werden kann, so werden diese bisher an einigen Orten noch üblichen Grenzzüge, infolge Bestimmung des Königlichen Ministeriums des Innern und der Polizei ganz untersagt, und sämmtliche Ortsbehörden sowie die Königlichen Landräte unseres Bezirks hierdurch angewiesen, niemanden zur Veranstaltung eines Grenzzuges, welcher die Begehung einer Jagd-, Gemarkungs- oder Gemeindegrenze durch die Gemeindemitglieder oder sonstiger bei Feststellung der Grenzen nicht interessierter Personen zum Zweck hat, die Erlaubnis zu ertheilen. Zugleich wird bestimmt, daß Derjenige, welcher ohne Erlaubnis einen derartigen Grenzzug veranstaltet, in eine Polizeistrafe von 50 Talern oder 4 Wochen Gefängnis, jeder aber, welcher daran Theil nimmt, in eine Polizeistraße von 1 bis 5 Talern oder Gefängnis von 2 bis 8 Tagen verurtheilt werden soll.


Allerdings wurde der Briloner Schnadezug 1848 durch den preußischen König Wilhelm IV. per Gnadenerlass wieder gestattet. Danach wurde auch der Geseker Schnadezug 1864 wieder aufgenommen.


Der Briloner Schnadezug wird seit seinem Neubeginn als im zweijährigen Turnus  stattfindende Traditions- und Brauchtumsveranstaltung durchgeführt. Dabei wird jeweils 1/5 der gesamten Briloner Gemarkungsgrenzen abgelaufen, wobei je nach Witterung manchmal über 10.000 männliche  Schnadegänger – eine Teilnahme von weiblichen Personen ist nicht üblich – gezählt werden. Als Einladung wird ein besonderer Schnadebrief  vor allem auch an die Repräsentanten der Nachbarkommunen verschickt, der neben einer Beschreibung des abzugehenden Grenzabschnitts auch Auszüge aus historischen Schnadequellen und niederdeutsche Widmungen zu Traditionssinn und Brauchtumszweck der Grenzbegehungen enthält.


So erhielten die Schnadezüge alsbald einen spezifischen Volksfestcharakter, bei denen insbesondere Neubürger mit dem Brauch des Stutz- oder Poaläsens bekannt gemacht werden. Dabei wird der Betroffene von anderen Schnadeteilnehmern (niederdeutsch=Schnatloipers), vielerorts durch einen traditionellen niederdeutschen Spruch begleitet, mit seinem Hinterteil (niederdeutsch=Äs) kräftig auf den Grenzstein (niederdeutsch=poal) gestoßen, damit ihm der Standort des Grenzsteins umso nachhaltiger im Bewusstsein bleibt. Auf diese Weise wird er zudem volkstümlich offiziell in die Bürgerschaft aufgenommen und so auch zum Poalbürger (=Alteingesessenen) gemacht. Auf dem Rastplatz (mancherorts der Endpunkt des Schnadezuges) wird diese Aufnahme mit Speis und Trank unter musikalischer Begleitung im geselligen Rahmen eines Waldfestes gefeiert. Dort erhalten alle Zugteilnehmer den zu jeder Grenzbegehung gesondert gestalteten Schnadebrief (s.u.) als nachhaltiges Dokument für ihre Teilnahme.


In Brilon und Geseke endet der Schnadezug stets aber erst nach festlichem Einzug der Schnoatloipers in die Stadtmauern unter Begleitung der örtlichen Schützen mit Fahnen und Musikkapellen auf dem jeweiligen Marktplatz.


 

In der Stadt Rüthen wurde nach der Einstellung der Schnadegänge alter Art ab1811die Tradition und das volkstümliche Brauchtum eines örtlichen Schnadezuges erst wieder im Rahmen des 750-jährigen Stadtjubiläums im Jahr 1950 aufgenommen.

Dazu heißt es im Stadtverordnetenbeschluss v. 21. Juli 1950:


Zu Erinnerung an jahrhundertealte Grenzbegehungen, die jedoch seit Beginn des 19. Jh. nicht mehr stattfanden, soll nunmehr die Rüthener Stadtgrenze wieder in regelmäßigen Zeitabständen begangen werden. Diese Schnadezüge sollen in diesem Jahr 1950, mit der Begehung der Grenze Brilon-Rüthen beginnend, wieder aufgenommen und alle 3 Jahre fortgesetzt werden. Das Rüthener Grenzgebiet wird dazu in 4 Abschnitte eingeteilt.


Der erste Rüthener Schnadezug des 20. Jh. wurde dann am Dienstag, den 25. Juli 1950 unter Leitung der Rüthener  St. Hubertus  Bürgerschützen-Bruderschaft  im Bereich der Grenze zur Stadt Brilon durchgeführt. Dazu wurde eine metallene Schnadestandarte angefertigt, welche von einer Reiterstaffel des Rüthener Junggesellen-Schützenvereins dem Zug vorangeführt wurde. Nach Abschluss der Grenzbegehung wurde allen gepoalästen Teilnehmern (s.o.) eine Schnadeurkunde mit folgendem Text überreicht:

 

Im Jahre 1950 fand anläßlich der

750 Jahrfeier

der

Stadt Rüthen

ein Schnadezug statt.

Herr N.N.

nahm daran teil und wurde am Grenzstein

nach altem Brauch gestutztäst.

Rüthen, den 25. Juli 1950

Bürgermeister                Schützenmajor

 (Unterschrift)                  (Unterschrift)

 

 

Außerdem enthielt diese Urkunde einen niederdeutschen Schnadespruch des Rüthener Lehrers Franz Hoischen:

 

Bui Oiken un Dannen

buim Stoin an d’r Schnoad,

Wann de Sunne stoit op

un de Moane schint lat,

in Näot un in Däod,

in Glücke un Puin,

sall daip et in’t Hiärte

 inschriewen suin:

Lot biuten de Luie

sik de Köppe insloan,

de Hoime, muine Hoime,

läiwe Hiärguott loat stoahn!

Ick giewe diäm Noawer

öawer de Schnoat muine Hand,

us beide hölt faste

en guet Brauerband.

Un sin ick moal däod

un nit mähr hui‘,

dann sall de Stoin seggen:

„Hai was äuck daobui!“

 

Zur Erinnerung an diesen ersten Rüthener Schnadegang der „Neuzeit“ wurde seitens der Stadt Rüthen am Rastplatz „Neue Hütte“ ein Gedenkstein aufgestellt.

In einem damaligen Vermerk des Stadtdirektors Franz Kooke heißt es:

Unter sehr starker Beteiligung der Bürgerschaft verlief der Schnadezug in zufriedenstellender Weise.

 

Der Waldausschuss der Stadt Rüthen beschloss auf Empfehlung von Bürgermeister Josef Flormann am 17.03.1952, dass nach der erfolgreichen Premiere der Rüthener Schnadezug (entgegen der vorgenannten Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung von 1950) nunmehr künftig im zweijährigen Turnus stattfinden soll. Dem folgte die Stadtvertretung mit ihrem Beschluss vom 28.03.1952:

Im direkten Anschluss an sein Schützenfest soll der Bürgerschützenverein Rüthen in diesem Jahr die Durchführung des Schnadezuges am Dienstag, den 05. August übernehmen.

Eingeladen dazu wurden neben den Nachbarkommunen und Jagdpächtern des zu begehenden Grenzabschnitts auch die Rüthener Schulen. Für die Rüthener Bürgerschaft wurde die Einladung zur Teilnahme öffentlich „ausgeschellt.“

Die Schnadestandarte wurde dabei –wie seit Wiederbeginn der Rüthener Schnadezüge üblich- von einer Reitereskorte des Junggesellen-Schützenvereins Rüthen dem Schnadezug vorangeführt.

 

In gleicher Weise verfuhr man mit dem Rüthener Schnadegang in den Jahren 1954 u. 1956.

Der nächste Schnadezug fand dann allerdings erst 1959 statt.

 

Aus Anlass seines 200-jährigen Jubiläums wurde seitens der Stadtvertretung die Durchführung des diesjährigen Schnadezuges der Rüthener Junggesellen- Schützenbruderschaft übertragen. Die Grenzbegehung fand dann am Dienstag, den 09. Juni, direkt im Anschluss an das Jubiläums-Schützenfest statt.

1961 wurde der Schnadezug wieder der Rüthener St. Hubertus-Schützenbruderschaft übertragen und am Dienstag, den 08. August, direkt  nach ihrem Schützenfest durchgeführt.

Zu  diesem Anlass wurde seitens der Stadt nun aber eine neue textile Schnadestandarte angeschafft, die das unpassende Metallobjekt von 1950 ersetzte. Sie wurde traditionell wieder von Reitern des örtlichen Junggesellenschützenvereins vorangetragen. Über diesen Rüthener Schnadezug berichtete auch der WDR in einer Reportage im Rahmen seiner abendlichen TV-Tagessendung „Hier und Heute“.

In niederdeutscher Sprache verfasste Dr. Walter Dalhoff/Rüthen für die Schnadeurkunde den nachfolgenden Spruch:

 

Schoatgank Niegentainhunnertoinundsäßtig

 

Seo lange uese Städtken stoit,

in Ruien eok de Schoade goit.

Do mott de Gränze wiesen wäern

Diän kloinen un diän greoten Häern.

Man mott sik jeden Schoatstoin miärken,

dabui eok Kopp un Magen stiärken.

Un bo en Schnoatstoin Waake hält,

wät me eok gestutzäst, dat me’t föllt.

Et giet dobui viel greoten Spaß

  • froier gafft’et leider eok mannigen Haß.

Fui wellt ower dat aolle Boise vergiäten

Un ues niu fröggen van gaessem Hiäten,

dat fui diän schoinen Ruiesken Wold

füär alle Tuien in Ehren hollt.

Met Bruilen, Scharpmerg, Antefeld

un Kallenhoart fui ues driäpen wellt.

Bo uese nigge Standarte fluiget,

fui all teheope harre betuiget:

„dat is all uese: Wiese und Wold“

Uese Hiärguatt helpe,

dat fui’t behollt!

 

 

Die Urkunde selbst lautete:

 

Urkunne

vam Schoadzuge 1961 in Ruien

 

Herrn/Frau N.N.

 

is vandage met us de Schnoad goahn un hiät siek,

ärr sik dat gehöärt, richtig un düchtig

am Schoadstoin stutzäsen loaten.

Taum Andenken hiät hai/sai düese Urkunne krien.

 

Ruien, am 8. August 1961

761 Joahre noa Gründung ueser Stadt

 

De Büörgermester                                          De Schüttenmajor

 

Für den Schnadezug 1963 beschloss die Rüthener Stadtvertretung am 04.07., dass - wie üblich - die St. Hubertus-Schützenbruderschaft mit der Durchführung am Dienstag, den 06.08., im Anschluss an das Schützenfest betraut wurde. Dies zusammen mit der Auflage, dass die Schenke an den Rastplätzen und der Endstation nur an einen Rüthener Wirt zu vergeben sei. Auch wurde erstmals für diese Veranstaltung eine besondere Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Wieder wurde über diesen Schnadezug am Abend in der WDR-Sendung „Hier und heute“ berichtet.

 

1965 wurde erstmals wieder nach 1959 durch die Stadt die St. Sebastianus-Junggesellen-Schützenbruderschaft mit der Durchführung des Schnadezuges beauftragt.

Die Einladung in niederdeutscher Sprache lautete:

 

Die Stadt un dei St. Sebastianus-Junggesellen-Schüttenbrauerschaft Ruien

giewet sich dei Iähre, Jiu tau diäm Schnoatgank, Soaterdag, diän 10. Juli 1965, inteladen.

Ruien, im Juni 1965

 

Wie bislang üblich, wurden dazu ca. 100 derart lautende Einladungen an Repräsentanten von Nachbarkommunen sowie heimische wie auswärtige Behörden, an Wirtschaftsunternehmen, Kirche, Kultur, Vereine u. besondere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens etc. verschickt. Allerdings wurde nun mit der Terminierung auf einen Samstag von der alten Regelung der direkten Anbindung des Rüthener Schnadezuges an das Schützenfest erstmals abgewichen, was dann auch für die Folgeveranstaltungen kommender Jahre galt.

Dabei erhielten die Rüthener Schnadegänge eine zunehmende folkloristische Tendenz durch die gastronomische Ausgestaltung von Rastorten und Endplatz.

Die Vergabe der Schenke durch den ausrichtenden Junggesellen-Schützenverein an einen auswärtigen Wirt führte allerdings 1965 zu einem heftigen schriftlichen Protest der Rüthener Wirte an den Bürgermeister. Die Stadtvertretung beschloss daraufhin am 22.06., gegenüber dem Verein auf der alten Regelung zu beharren. Eine entsprechende Abänderung der Vergabe war dem Verein jedoch wegen des bereits erfolgten Vertragsabschlusse mit dem auswärtigen Wirt nicht mehr möglich.

In einer Sitzung der Stadtvertretung am 29.06. wurde daraufhin hinsichtlich der Vergabe der Schänke für die in späteren Jahren stattfindenden Schnadezüge beschlossen, den Rüthener Vereinen die Durchführung der in Zukunft stattfindenden Schnadezüge  unter der Bedingung zu übertragen, dass die Schänke für die Schnadezüge ausschließlich an Rüthener Wirte vergeben wird. Die Schänke ist auf Grund einer Ausbietung einem Rüthener Wirt zu übertragen.


1967 wurde der Schnadezug turnusmäßig wieder vom Bürgerschützenverein  am 1. Juli , nach neuer Regelung also an einem festfreien Samstag, veranstaltet. Mit einer Sondergenehmigung des NRW-Verkehrsministeriums für einen Sonderzug der WLE (die Strecke Soest-Brilon war seit 1960 für den Personenverkehr stillgelegt) fuhr man an diesem Tag damit vom Rüthener  Bahnhof zur Schnade-Ausgangsstation „Heidberg“. An dem Schnadezug von 1967 nahmen ca. 400 Personen teil. Die Schnadestandarte wurde von nun ab zu Fuß mitgeführt.


1969 wurde seitens der Stadt Rüthen die örtliche Karnevalsgesellschaft mit der Durchführung des Schnadezuges beauftragt, nachdem der Bürgerschützenverein als bisheriger Hauptveranstalter dazu seine Zustimmung gegeben hatte. Als Rüthener Symboltier wurde bei diesem Schnadegang 1969 ein Esel mitgeführt.


1971 organisierte wieder der Bürgerschützenverein die Veranstaltung und stellte den Reinerlös für die Renovierung der Stadthalle zur Verfügung.


Am 23. Mai 1973 beschloss die Stadtvertretung, die Ausrichtung des Rüthener Schnadezuges fortan den beiden örtlichen Schützenvereinen im zweijährigen Wechsel zu übertragen, beginnend 1973 mit dem Junggesellen-Schützenverein.


An dieser Regelung wird bis zum heutigen Tage festgehalten.

Die gegenwärtigen Schnadegänge haben im Rahmen des aktuellen und immer dringlicher werdenden Natur- und Klimaschutzes eine zeitgemäß neue und zukunftsträchtige Bedeutung bekommen. Die regelmäßige gemeinsame Begehung der Gemarkungsgrenzen sollen den jeweiligen Teilnehmern*Teilnehmerinnen durch den direkten Kontakt mit den dortigen Naturverhältnissen einen nachhaltigen, empathischen Einblick in die heimische Ökologie vermitteln. Ihr Zustand und vor allem der direkte Kontakt mit ihren sichtbar zunehmenden Schädigungen und Gefährdungen durch die vom Menschen verursachten, zunehmend negativen Einflüsse der Umwelt- und vor allem Klimabedingungen werden dabei unmittelbar bewusst. So fördert dieses heutige Brauchtum der einst hoheitsrechtlichen Grenzbegehungen  das individuelle Verantwortungsbewusstsein für den dringenden Erhalt bzw. den nachhaltigen Schutz der Natur in der heimischen Region durch die persönliche Mitwirkung im Alltagsleben im Sinne einer gemeinsamen Lebensdirektive: Die Welt als elementare Grundlage allen Lebens für die Zukunft zu schützen und zu bewahren!

 

Verfasser: Friedhelm Sommer/Stadtarchiv Rüthen (Juli 2022)

 

 

Copyright © für Weitergabe u. alle auch nur auszugsweise Veröffentlichungen beim Stadtarchiv Rüthen

 

Benutzte Quellen und Literatur:

 

  • Amtsblatt der kgl. Regierung zu Arnsberg 1841, S. 44 (Stück 8)
  • Stadtarchiv Rüthen, Amt Rüthen B 103
  • Stadtarchiv Rüthen, AR 321-00/01 u. 331-01
  • Stadtarchiv Rüthen, Stadt Rüthen, Akten A, G2
  • Stadtarchiv Rüthen, Zeitgeschichtliche Sammlung, Schnadestreitigkeiten u. Schnadezüge
  • Bruns, Alfred, Inventar des Stadtarchivs Brilon, Bestand A, Münster 1970, Urk. Nr. 189, 244, 254
  • Ders., Das Rüthener Stadtrecht, in: Bockhorst, W., Maron, W. (Hrsg.), Geschichte der Stadt Rüthen, Paderborn 2000, S. 141
  • Henneböle, Eberhard,  Mit Sensen gegen Schnadgänger, in: Lippstädter Heimatblätter 42. Jg. (1961), S.  47 u. 51
  • Kneppe, Cornelia, Die Stadt Rüthen und ihr Umland, in: Bockhorst,W, Maron, W. (Hrsg.), Geschichte der Stadt Rüthen, Paderborn 2000, S. 225, 227, 251 (Anm. 48)
  • Rosemann, Heinrich, Der Rüthener Schnadezug Anno Domini 1808, in: Preising, Joseph (Hrsg.), Heimatbuch des Kreises Lippstadt, 1. Band, Paderborn 1925, S. 224-229 Schütte, Leopold, Wörter und Sachen aus Westfalen 800 bis 1800,  Duisburg ²2014