Fördertopf Windenergie

 

Auf Antrag können Mittel aus dem Rüthener Fördertopf "Windenergie" bewilligt werden. Hierzu können jeweils zum Stichtag 31.03. und 30.09. Anträge gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus den Nutzungsentgelten der Windparks Heddinghausen und Ettingerhofder bei der Stadt Rüthen gestellt werden.