Steuersätze und Gebühren

 

Grundsteuer A:Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz350%
Grundsteuer B:Bebauter und bebaubarer Grundbesitz595%
Gewerbesteuer: 445%
Hundesteuer:  
 a) wenn ein Hund gehalten wird80,00 Euro
 b) wenn zwei Hunde gehalten werden - Betrag je Hund100,00 Euro
 c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden - Betrag je Hund120,00 Euro
 d) wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird550,00 Euro
 e) wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund700,00 Euro
Abfallbeseitigungsgebühr:je Einwohner und Einwohnergleichwert 
 - Restmüll87,00 Euro
 - Biomüll16,00 Euro
 Stichtage für die personenbezogenen Veränderungen sind der 31.12. und 30.06. für die folgenden Kalenderhalbjahre. 
 Die Mindestgebühr für jedes angeschlossene Grundstück beträgt: 
 - Restmüll217,50 Euro
 - Biomüll40,00 Euro
Straßenreinigungsgebühren für den Winterdienst: 0,60 Euro / Frontmeter
Wassergeld:  
Verbrauchsgebühr  1,27 Euro / cbm
Monatl. Grundgebühr pro Wasserzähler mit einer maximalen Durchflußmenge:bis 5 cbm11,00 Euro
 7-10 cbm22,00 Euro
 bis 20 cbm44,00 Euro
 bis 50 mm66,00 Euro
 bis 80 mm und mehr110,00 Euro
 jeweils zuzüglich+ 7% MWSt
Kanalbenutzungsgebühren:Schmutzwasser je cbm2,51 Euro
 zzgl.  
Grundgebühren monatlichNormalzähler 5 cbm20,00 Euro
 Normalzähler 7-10 cbm40,00 Euro
 Normalzähler 20 cbm80,00 Euro
 Regenwasser je qm abflusswirksamer Fläche0,46 Euro
Klärschlammbeseitigung:- bei Transport durch die Stadt je cbm abgefahrenen Grubeninhalts bei Kleinkläranlagen62,87 Euro
 -je cbm abgefahrenen Grubeninhalts bei abflußlosen Gruben41,11 Euro
 -bei Selbsttransport je cbm abgefahrenen Grubeninhalts bei Kleinkläranlagen51,04 Euro
 - je cbm abgefarenen Grubeninhalts bei abflußlosen Gruben28,66 Euro
Standgeld für WochenmarktStandgeld je Markttag5,00 Euro
FriedhofsgebührenBenutzung der Trauerhalle, der Leichenzelle und des Bahrwagens270,00 Euro
 Benutzung nur der Leichenzelle50,00 Euro
 Benutzung nur der Trauerhalle220,00 Euro
 Benutzung der Kühlanlage je Tag10,00 Euro
BestattungsgebührenReihengrab, Kind bis 5. LJ.170,00 Euro
- Grabbereitung -Reihengrab, Person über 5 Jahren430,00 Euro
 Reihengrab, Aschenurne170,00 Euro
 Wahlgrab, Kind bis 5. LJ.170,00 Euro
 Wahlgrab, Person über 5 Jahre430,00 Euro
 Wahlgrab, Aschenurne170,00 Euro
 Hinweis: Bei Bestattungen, die am Freitagnachmittag oder am Samstag erbracht werden, werden 150 % der jeweiligen Grabbereitungsgebühr erhoben.  
Überlassung von BegräbnisplätzenReihengrab, Kind bis 5. LJ.900,00 Euro
 Reihengrab, Person über 5 Jahren1.800,00 Euro
 pflegefreie Grabstätten3.300,00 Euro
 Wahlgrab je Grabstelle1.900,00 Euro
 Urnenwahlgräber je Stelle1.400,00 Euro
 Urnenreihengräber1.400,00 Euro
 Urnenbaumgrabstätte1.800,00 Euro
 pflegefreie Urnengräber1.400,00 Euro
 anonyme Urnenreihengräber1.300,00 Euro
Verlängerungsnutzungsrecht Wahlgrabje Grabstelle jährlich (Abrechnung erfolgt taggenau)64,00 Euro
Verlängerungsnutzungsrecht Urnenwahlgrabje Grabstelle jährlich (Abrechung erfolgt taggenau)70,00 Euro
Eintritt Biberbad  
Weitere Gebühren bitte direkt bei der Stadt Rüthen erfragen.
Tel.: 02952 / 818-0