Steuersätze und Gebühren

 

Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz 350%
Grundsteuer B: Bebauter und bebaubarer Grundbesitz 450%
Gewerbesteuer:                              445%
Hundesteuer:    
  a) wenn ein Hund gehalten wird 80,00 Euro
  b) wenn zwei Hunde gehalten werden - Betrag je Hund 100,00 Euro
  c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden - Betrag je Hund 120,00 Euro
  d) wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird 550,00 Euro
  e) wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden je Hund 700,00 Euro
Abfallbeseitigungsgebühr: je Einwohner und Einwohnergleichwert  
  - Restmüll 81,00 Euro
  - Biomüll 17,00 Euro
  Stichtage für die personenbezogenen Veränderungen sind der 31.12. und 30.06. für die folgenden Kalenderhalbjahre.  
  Die Mindestgebühr für jedes angeschlossene Grundstück beträgt:  
  - Restmüll 202,50 Euro
  - Biomüll 42,50 Euro
Straßenreinigungsgebühren für den Winterdienst:   0,60 Euro / Frontmeter
Wassergeld:    
Verbrauchsgebühr    1,27 Euro / cbm
Monatl. Grundgebühr pro Wasserzähler mit einer maximalen Durchflußmenge: bis 5 cbm 10,50 Euro
  7-10 cbm 21,00 Euro
  bis 20 cbm 42,00 Euro
  bis 50 mm 63,00 Euro
  bis 80 mm und mehr 84,00 Euro
  jeweils zuzüglich + 7% MWSt
Kanalbenutzungsgebühren: Schmutzwasser je cbm 2,49 Euro
 zzgl.    
Grundgebühren monatlich Normalzähler 5 cbm 15,00 Euro
  Normalzähler 7-10 cbm 30,00 Euro
  Normalzähler 20 cbm 60,00 Euro
  Regenwasser je qm abflusswirksamer Fläche 0,43 Euro
Klärschlammbeseitigung: - bei Transport durch die Stadt je cbm abgefahrenen Grubeninhalts bei Kleinkläranlagen 62,87 Euro
  -je cbm abgefahrenen Grubeninhalts bei abflußlosen Gruben 41,11 Euro
  -bei Selbsttransport je cbm abgefahrenen Grubeninhalts bei Kleinkläranlagen 51,04 Euro
  - je cbm abgefarenen Grubeninhalts bei abflußlosen Gruben 28,66 Euro
Standgeld für Wochenmarkt Standgeld je Markttag 5,00 Euro
Friedhofsgebühren Benutzung der Trauerhalle, der Leichenzelle und des Bahrwagens 270,00 Euro
  Benutzung nur der Leichenzelle 50,00 Euro
  Benutzung nur der Trauerhalle 220,00 Euro
  Benutzung der Kühlanlage je Tag 10,00 Euro
Bestattungsgebühren Reihengrab, Kind bis 5. LJ. 170,00 Euro
- Grabbereitung - Reihengrab, Person über 5 Jahren 430,00 Euro
  Reihengrab, Aschenurne 170,00 Euro
  Wahlgrab, Kind bis 5. LJ. 170,00 Euro
  Wahlgrab, Person über 5 Jahre 430,00 Euro
  Wahlgrab, Aschenurne 170,00 Euro
Überlassung von Begräbnisplätzen Reihengrab, Kind bis 5. LJ. 900,00 Euro
  Reihengrab, Person über 5 Jahren 1.800,00 Euro
  pflegefreie Grabstätten 3.300,00 Euro
  Wahlgrab je Grabstelle 1.900,00 Euro
  Urnenwahlgräber je Stelle 1.400,00 Euro
  Urnenreihengräber 1.400,00 Euro
  Urnenbaumgrabstätte 1.800,00 Euro
  pflegefreie Urnengräber 1.400,00 Euro
  anonyme Urnenreihengräber 1.300,00 Euro
Verlängerungsnutzungsrecht Wahlgrab je Grabstelle jährlich (Abrechnung erfolgt taggenau)

64,00 Euro

Verlängerungsnutzungsrecht Urnenwahlgrab je Grabstelle jährlich (Abrechung erfolgt taggenau) 70,00 Euro
Eintritt Biberbad    
Weitere Gebühren bitte direkt bei der Stadt Rüthen erfragen.
Tel.: 02952 / 818-0