Stadtvertretung Rüthen

 

 



Die Stadtvertretung ist das oberste Beschlussorgan der Stadt Rüthen. Gleichzeitig stellt die Stadtvertretung die verfassungsrechtlich, d. h. durch das Grundgesetz gem. Artikel 28 festgeschriebene garantierte Volksvertretung auf Gemeindeebene dar.

Die Stadtvertretung wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Die Größe der Stadtvertretung ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Rüthen hat 28 Stadtvertreter.

Der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Bürgermeister hat Vorsitz und Stimmrecht in der Stadtvertretung. Er ist nicht nur Vorsitzender der Stadtvertretung (mit Stimmrecht), sondern ist auch Chef der Verwaltung und für die Vorbereitung und Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig.

Die Mitglieder der Stadtvertretung und der Ausschüsse finden Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem der Stadt Rüthen.