Schiedsamt

Aufgaben der Schiedspersonen

 

Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen zu schlichten, bevor ein Gericht eingeschaltet wird.

 

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind insbesondere

  • vermögensrechtliche Ansprüche
  • Schadenersatz
  • Beachtung der Hausordnung
  • Wahrung nachbarlicher Belange

 

Strafsachen sind insbesondere

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung und Sachbeschädigung

 

Die Erhebung einer Klage beim Amtsgericht ist in diesen Fällen erst dann zulässig, wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung zur Beilegung der Streitigkeit erzielt wird. Das Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer Partei eingeleitet. Das Verfahren ist unbürokratisch und kostensparend, da die Schiedsperson ehrenamtlich tätig ist. Die mündlichen Verhandlungen finden in von der Stadt Rüthen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (i. d. R.) im Rathaus, Hochstraße 14, statt. Die Parteien können sich aussprechen, die Schiedsperson versucht, bestehende Spannungen abzubauen und eine Lösung zu finden. Einigen sich die Parteien, wird der Vergleich in einem Protokoll festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Damit ist der Vergleich rechtswirksam und genau so bindend wie ein gerichtliches Urteil. Das persönliche Erscheinen ist unabdingbare Voraussetzung für eine Schlichtungsverhandlung.

 

Schiedsamtsbezirk Rüthen

 

Schiedsperson:   Bernd Wallraff

                            Ringstraße 1

                            59602 Rüthen-Kallenhardt

                            Handy: 0171/33 70 318

 

Stellv.

Schiedsperson:   Lothar Hopp

                            Nordstraße 19

                            59602 Rüthen

                            Tel.: 02952-89 275

 

 

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