Straßen- und Wegebau

 

Die Kommunen sind zur Erstellung eines sog. Straßen- u. Wegekonzept für einen 5-Jahreszeitraum verpflichtet. In diesem sollen sämtliche geplante städtischen Unterhaltungs- sowie beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen aufgelistet werden. Eine Aktualisierung soll nach spätestens zwei Jahren stattfinden. Die Aufführung in der Auflistung ersetzt nicht den für jede Baumaßnahme konkret zu fassenden politischen Beschluss. Eine Pflicht sowie auch ein Recht zur Ausführung der aufgeführten Baumaßnahme in dem Straßen- und Wegekonzept kann durch dieses nicht begründet werden. Alles weitere kann der beigefügten Beschlussvorlage sowie dem konkret gefassten Beschluss nebst Straßen- und Wegekonzept entnommen werden.


Beschlussfassung eines gemeindlichen Straßen- und Wegenkonzepts für die Jahre 2021 bis 2025 der Stadtvertretung Rüthen