Landtagswahl am 15.05.2022


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29.04.2022 in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
  

Grundsätzlich wird man am 42. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis der Stadt oder Gemeinde eingetragen, in der man seine Hauptwohnung hat.
 

 

Einteilung des Wahlgebietes und Wahlrechtsgrundsätze

 

Wahlgebiet
Das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen ist derzeit in 128 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Landtagswahl ist unter

https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2022/wahlkreiskarten.shtml abrufbar.

 

Wahlsystem
Der Landtag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl.

Stimmabgabe
Jede wählende Person hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl mit einfacher Mehrheit gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte wählt man die Landesliste einer Partei.

 

Ermittlung des Wahlergebnisses
Divisorverfahren mit Standardrundung (sog. System Sainte-Lague/Schepers)