Am 13 September 2020 haben die Kommunalwahln in Nordrhein-Westfalen stattgefunden. 

Es wurden

  • Landrätinnen und Landräte,
  • Kreistage,
  • (Ober-) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die
  • Stadt- und Gemeinderäte 

gewählt.

 

Allgemeines

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen in Rüthen ist,

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder  Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Rüthen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Einteilung des Wahlgebietes und Wahlrechtsgrundsätze

Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet Rüthen. Es ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt, diese unterteilen sich aus organisatorischen Gründen wiederum in Stimmbezirke.

  • Bekanntmachung der Wahlgebietseinteilung
  • Bekanntmachung ergänzende Begründung

Wahlsystem:
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Gewählt werden Wahlbezirksbewerberinnen und -bewerber und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien und Wählergruppen.

Die Wählerinnen und Wähler haben jeweils eine Stimme für die Wahlen der Vertretungen, also eine Stimme für die Wahl des Rates sowie eine Stimme für die Wahl des Kreistages.

Hinzu kommen jeweils eine Stimme für Bürgermeister und Landrat.

Ermittlung des Wahlergebnisses:

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt für den Stadtrat und den Kreistag nach der sogenannten Divisormethode von Sainte-Lague/Schepers.
Bürgermeister und Landrat werden nach Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erzielt (absolute Mehrheit).
Hat niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl statt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat (einfache Mehrheit).

 

Häufig gestellte Fragen

Das Innenministerium des Landes NRW hat zu häufig gestellten Fragen entsprechende Informationen (FAQ) zusammengetragen.

 

Weitere Bekanntmachungen

  • Bekanntmachung Bildung Wahlausschuss
  • Bekanntmachung Einreichung Wahlvorschläge
  • Bekanngmachung Änderung Einreichung Wahlvorschläge

 

Ergebnis Kommunalwahl 2014

 

Verlinkungen