Behördengang an der Haustür

Service der Stadt Rüthen für Seniorinnen und Senioren – Ortsvorsteher helfen mit

Einen weiteren Service bietet die Stadt Rüthen jetzt auch ihren Seniorinnen und Senioren an. Ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere die, die in den Ortschaften wohnen und nicht per Internet Mitteilungen an die Verwaltung geben bzw. persönlich ins Rathaus kommen können, haben jetzt die Möglichkeit sich auch direkt an die jeweiligen Ortsvorsteher zu wenden und dort ihre Anliegen vorzutragen. Die Ortsvorsteher sorgen dann für einen schnellen, reibungslosen und unkomplizierten Ablauf. Selbstverständlich helfen sie auch gerne beim Ausfüllen von Formularen bzw. führen Beglaubigungen sofort an Ort und Stelle durch. Angeforderte und benötigte Unterlagen, wie z.B. Personalausweise,  werden dann im Rathaus bearbeitet und zurück an den Ortsvorsteher gegeben. Von dort können sie direkt vor Ort abgeholt oder im Einzelfall bei Bedarf auch gebracht werden.

Schuldnerberatungsstelle

Kostenlose Beratung für Menschen, die finanziell in Schwierigkeiten geraten sind, bietet die

Arbeiterwohlfahrt – Schuldnerberatung
Beckumer Straße 14
59555 Lippstadt
Tel.: 02942/970116
Zur Homepage der AWO

Verfügungen und Vollmachten

Jeder von uns kann durch Krankheit oder Unfall plötzlich in eine Lage geraten, in der er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein wahrnehmen kann und auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. So ein Notfall sollte niemanden unvorbereitet treffen, auch in rechtlicher Hinsicht.

Sie sollten daher frühzeitig dafür sorgen, dass ihr Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern können. Der nächste Verwandte, Ihr Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden.

Der Notar oder ein Rechtsanwalt bereitet für solche Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass Ihr Wille im Notfall auch Geltung erlangt.
Im Nachfolgenden zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten auf, Vorsorge zu treffen. Sie können sich die dementsprechenden Vordrucke herunterladen. 

Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung kann man schon im Vorfeld festlegen, wer, wenn nötig, als Betreuer bestellt werden soll. Wenn nicht einer konkreten Person eine Vollmacht erteilt werden, sondern nur das Handeln einer dritten Person von staatlicher Stelle überwacht werden soll, so kann es sinnvoll sein, nur eine so genannte Betreuungsverfügung zu erklären. Sie können festlegen, wie die Betreuung geführt werden soll. Diese in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche und Vorstellungen müssen vom Vormundschaftsgericht und vom Betreuer grundsätzlich beachtet werden.

Patientenverfügung
In der Patientenverfügung formulieren Sie bereits in gesunden Zeiten Ihren Willen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen bzw. eine solche abzulehnen.
Sie können hier bestimmen, was für eine medizinische Behandlung und  welche  damit verbundenen Maßnahmen Sie wünschen.

Vorsorgevollmacht
Durch eine Vollmacht (z. B. Bankvollmacht) können Sie Personen Ihres Vertrauens die Erlaubnis erteilen, alle oder auch nur bestimmte Aufgaben für Sie wahrzunehmen bzw. Entscheidungen für Sie zu treffen. Solche Vollmachten bedürfen grundsätzlich keiner besonderen Form. Um aber sicherzugehen, dass diese im Rechtsverkehr wirklich akzeptiert werden, sollten sie besser notariell beglaubigt sein.