Die Stadt Rüthen sucht für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 Schöffinnen und Schöffen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Schöffengericht Soest und den Strafkammern des Landgerichts Arnsberg tätig werden. Alle fünf Jahre werden die Schöffinnen und Schöffen neu gewählt, die nächste Wahl findet im Herbst 2023 statt. Für die Stadt Rüthen werden ingesamt drei Personen zu Schöffinnen und Schöffen gewählt.

 

Interessenten können sich auf Antrag in eine Vorschlagsliste eintragen lassen, die bei der Stadtverwaltung Rüthen geführt wird. Nach bestätigung durch den Rat der Stadt Rüthen wird die Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht übermittelt. Aus der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Hilfsschöffen.

Folgende Mindestvoraussetzung müssen dazu erfüllt sein:

 

Sie müssen

  • in der Stadt Rüthen wohnen,

  • zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt

  • und Deutsche sein.

 

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Bewerbungen sind bis zum 31.03.2023 an die Stadt Rüthen, Fachbereich 1, 59602 Rüthen, zu richten.