Straßenbaubeiträge

Straßenbaubeiträge werden bei einer Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung einer vorhandenen Straße erhoben. Die Rechtsvorschrift für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG), hier insbesondere der § 8. Auf örtlicher Ebene regelt die „Satzung der Stadt Rüthen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen“ näheres. In der Praxis ist die Kenntnis zahlreicher ergangener verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung erforderlich.

Rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die auszubauende Straße angrenzenden Grundstücke zu einer sog. Anliegerversammlung eingeladen. Hier wird über den geplanten Ausbau sowie möglicher damit einhergehender Beiträge informiert und diskutiert.

 

Straßen

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Rathaus (Standort 4)
Raum: Büro 4
Windpothstraße 29
59602 Rüthen
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