Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden können nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsregister bezieht; außerdem für deren Ehegatten, Abkömmlinge und Vorfahren. Alle anderen Personen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Der Personenstandsfall muss bei uns eingetreten und von unserem Standesamt beurkundet worden sein.
 

Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt beantragen:

  • Geburtsurkunde (auch international)

  • Heiratsurkunde (auch international)

  • Lebenspartnerschaftsurkunde

  • Sterbeurkunde (auch international)

  • beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsbüchern

 

  • 10,00 € (Erstausfertigung)

  •   5,00 € (jede weitere Urkunde)

  • gebührenfrei für Sozialversichungszwecke 

  • gültiger Personalausweis (bei Abholung)

  • Vollmacht, Ausweisdokumente des Antragsellers und der abholenden Person (bei Abholung durch Bevollmächtigten)

Geburtsurkunde
Eheurkunde
Sterbeurkunde

Kontakt

Altes Rathaus (Standort 1)
Raum: Erdgeschoss (Vorzimmer des Trauzimmers)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr