Rathaus
Das Bürgerbüro der Stadt Rüthen darf Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn
-
das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
-
die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweis:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
- Bearbeitungsgebühr 3,00 Euro
- Anschrift
- 001 Hachtorstraße 26 59602 Rüthen
Petra
Blecke
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- p.blecke@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- a.sellmann@ruethen.de
Unterschriftsbeglaubigung
Das Bürgerbüro der Stadt Rüthen darf Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn
-
das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
-
die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweis:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
- Bearbeitungsgebühr 3,00 Euro
- persönliches Erscheinen notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Kontakt
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.