Rathaus
Wer in das Ausland verzieht oder keine neue Wohnung in der BRD begründet, hat sich binnen einer Woche vor Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung sind in diesen Fällen die Ausweispapiere vorzulegen.
Wer aus seiner Nebenwohnung verzieht, muss diese bei der zuständigen Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung seines Hauptwohnsitzes oder seines bisherigen Nebenwohnsitzes abmelden.
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Petra
Blecke
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- Anschrift
- 001 Hochstraße 14 59602 Rüthen
- Telefon
- 02952/818-121
- p.blecke@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Hinweis:
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- Anschrift
- 001 Hochstraße 14 59602 Rüthen
- Telefon
- 02952/818-131
- Fax
- 02952/818-222
- a.sellmann@ruethen.de
Abmeldung
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Kontakt
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Raum: 0.03
Hochstraße 14
59602
Rüthen
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| Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
| Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Hinweis:
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Rathaus
Raum: 0.04
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| Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
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