Rathaus
Sind Sie innerhalb von Rüthen umgezogen, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein- Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro Rüthen umzumelden. Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.
Für die Ummeldung benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Ummeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Sind Sie innerhalb von Rüthen umgezogen, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein- Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro Rüthen umzumelden. Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.
Für die Ummeldung benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Ummeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Hachtorstraße 26 59602 Rüthen
Petra
Blecke
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- p.blecke@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- a.sellmann@ruethen.de
Ummeldung
Sind Sie innerhalb von Rüthen umgezogen, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein- Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro Rüthen umzumelden. Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Für die Ummeldung benötigen wir:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Ummeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Kontakt
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.