Bauanträge

Baugenehmigungen

 

Die Stadt Rüthen darf keine Baugenehmigungen erteilen und auch keine Baukontrollen durchführen. Nach der Gemeindeordnung des Landes NRW ist dafür bei Kommunen unter 20.000 Einwohnern die nächst höhere Verwaltungsebene zuständig,- in diesem Fall der Kreis Soest.

Auf der Homepage des Kreises Soest finden Sie daher auch alle für ein Bauantragsverfahren notwendigen Informationen und Formulare. Ob Ihr geplantes Bauvorhaben von der unteren Bauaufsicht (Kreis Soest) genehmigt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Es muss immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden: Um was für ein Bauvorhaben handelt es sich? Liegt das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes? Liegt es im so genannten Ortszusammenhang oder im Außenbereich? Ist mein Bauvorhaben möglicherweise gemäß § 62 der Landesbauordnung genehmigungsfrei? Welche möglichen sonstigen Bestimmungen gelten für den geplanten Baustandort?

Bei planungsrechtlichen Fragen in Bezug auf ihr Bauvorhaben unterstützt Sie die Stadt Rüthen gerne. Für bauordnungsrechtliche Auskünfte finden Sie oder Ihr/e Architekt/in eine Ansprechperson beim Kreis Soest.

Bauanträge können auch online gestellt werden.

Wenn ein Bauantrag an den Kreis Soest gerichtet wird, so beteiligt dieser im Genehmigungsverfahren auch die Stadt Rüthen, damit diese ihr so genanntes „gemeindliches Einvernehmen“ erteilt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Stadt bei Bauvorhaben, die eine städtebauliche Fehlentwicklung darstellen könnten, planerisch Einfluss nehmen kann.

Bei Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten gibt es abweichend von dem vorstehenden Regelfall eine Besonderheit:

Genehmigungsfreistellung

Gemäß § 63 der Bauordnung NRW können die

 

  • Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3

  • Sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 2 und

  • Nebengebäude und Nebenanlagen für Gebäude nach Nummer 1 und 2

 

im Rahmen des so genannten Genehmigungsfreistellungsverfahrens bei der jeweiligen Kommune bearbeitet werden.

Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
 

  • es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt,

  • es keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 des Baugesetzbuches bedarf,

  • die Erschließung gesichert ist,

  • keine Abweichung nach § 69 BauO NRW notwendig wird und

  • die Gemeinde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
     

Teilt die Gemeinde der Bauherrin oder dem Bauherrn vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf unverzüglich mit dem Vorhaben begonnen werden.

Ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung wäre in zweifacher Ausfertigung bei der Stadt Rüthen einzureichen. Es kann auch dafür auf die jeweils aktuellen Antragsformulare des Kreises Soest zurückgegriffen werden. Die Stadt Rüthen darf trotz Freistellungsantrag erklären, dass sie auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens besteht.

Wichtig zu wissen ist, dass in dem Genehmigungsfreistellungsverfahren keine detaillierte baurechtliche Prüfung erfolgt. Die volle Verantwortung, dass alle baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, liegt daher ausschließlich bei dem/der Bauherr/i/n.

Auch für eine weitere Besonderheit ist die Stadt Rüthen seit dem Inkrafttreten (01/2019) der neuen Landesbauordnung zuständig.

Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung für genehmigungsfreie Bauvorhaben:

In der Bauordnung NRW sind in § 62 mehrere Vorhaben als genehmigungsfrei festgelegt.

Trotz Genehmigungsfreiheit kann es sein, dass örtliche Bauvorschriften gegen die Umsetzung des Vorhabens sprechen. Örtliche Bauvorschriften können zum Beispiel in einem durch die Stadt Rüthen aufgestellten Bebauungsplan oder in der Gestaltungssatzung für die Altstadt festgesetzt sein.

In so einem Fall ist es möglich, bei der Stadt Rüthen einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung zu stellen. Das Antragsformular kann ebenfalls unter den Formularen des Kreises abgerufen und die Anschrift der Stadt Rüthen eingetragen werden.

Die Stadt Rüthen hat dann innerhalb von 6 Wochen über einen begründeten Antrag zu entscheiden. Dem Antrag sind Anlagen beizufügen, die eine umfassende Übersicht über das geplante Bauvorhaben geben. Bei Fragen zur Antragstellung helfen wir gerne.

 

 

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Kontakt

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Raum: Büro 1
Windpothstraße 29
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Freitag:08:00 - 12.30 Uhr
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