Reisepass

Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ab zwölf Jahren ausgestellt. Es gibt auch die Möglichkeit für Kinder unter zwölf Jahren einen Reisepass zu beantragen, wenn es für die Einreise in bestimmte Länder notwendig ist. Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Reisepässe können wie Personalauseise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 jahren ist er sechs Jahre gültig.

Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt oder dem Reiseveranstalter über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.

 

  • Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren) 60,00 Euro
  • Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) 37,50 Euro
  • 48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende 81,00 Euro
  • 48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende 59,50 Euro
  • Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch)
    bis 12 Monate gültig 26,00 Euro
  • Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren) 92,00 Euro
  • Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren) 69,50 Euro
  • Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) 114,00 Euro
  • Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren) 91,50 Euro
  • Kinderreisepass (unter12 Jahren) 1 Jahr gültig 13,00 Euro
  • Kinderreisepass Verlängerung/Aktualisierung 6,00 Euro

Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

 

  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (evtl. der bisherige Kinderausweis).
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (unabhängig vom Alter d. Kindes).
  • die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer, gültiges Ausweisdokument des beantragenden Sorgeberechtigten. Besteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

 

Hinweise

  • Bei der Beantragung von Kinderreisepässen ist die Anwesenheit des Kindes unbedingt erforderlich. Kinder ab 10 Jahren unterschreiben eigenhändig.
  • Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
  • Haben Sie ein Ausweisdokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bei der Neubeantragung mit.
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Kinderreisepass

Kontakt

Altes Rathaus (Standort 1)
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.

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