Rathaus
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangut und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
13,00 Euro
Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangut und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
13,00 Euro
Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangut und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
13,00 Euro
Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangut und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
13,00 Euro
Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
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- Anschrift
- 001 Hachtorstraße 26 59602 Rüthen
Petra
Blecke
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- p.blecke@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
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- a.sellmann@ruethen.de
Führungszeugnis
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Kontakt
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
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