Führerscheinanträge

Erstausstellung, Erweiterung und Wiedererteilung von Führerscheinen

Anträge auf Erstausstellung, Erweiterung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis werden im Bürgerbüro der Stadt Rüthen entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet.

 

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

  • Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung

  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozessordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind

  • Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
     

  • Die Gebühr für die Ersterteilung der Klassen A, A1, C, CE, B, BE, C1, C1E beträgt: 44,70 €

  • Die Erweiterung von diesen Klassen: 43,90 €

  • Die Gebühr für die Ersterteilung der Klassen L, M und T beträgt: 43,90 €

  • Die Erweiterung von diesen Klassen: 44,70 €

  • Die Gebühr für die Fahrgastbeförderung beträgt: 43,90 €

  • Die Gebühr für eine Wiedererteilung beträgt: 43,90 €

 

Bei Beantragung einer Fahrgastbeförderung und einer Wiedererteilung ist ein Führungszeugnis erforderlich. Diese Gebühr beträgt 13,00 €.

Welche Unterlagen für die Beantragung eines Führerscheins notwendig sind erfahren Sie hier.

Führerschein, Führerscheinantrag, Fahren, Auto, Motorrad, LKW, Fahrerlaubnis, begleitendes Fahren

Kontakt

Altes Rathaus (Standort 1)
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.

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Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr

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Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.