Rathaus
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zu den Wohnkosten geleistet.
Informationen rund um das Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort erhalten Sie auch die am PC ausfüllbaren Antragsvordrucke.
Darüber hinaus können Sie sich auch im Rathaus der Stadt Rüthen beraten lassen.
- Wohngeldantrag
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Fremdmittelbescheinigung (bei Lastenzuschuss)
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zu den Wohnkosten geleistet.
Informationen rund um das Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort erhalten Sie auch die am PC ausfüllbaren Antragsvordrucke.
Darüber hinaus können Sie sich auch im Rathaus der Stadt Rüthen beraten lassen.
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Michaele
Scheithauer
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Hochstraße 14 59602 Rüthen
- Telefon
- 02952/818-134
- m.scheithauer@ruethen.de
Wohngeld
Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zu den Wohnkosten geleistet.
Informationen rund um das Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort erhalten Sie auch die am PC ausfüllbaren Antragsvordrucke.
Darüber hinaus können Sie sich auch im Rathaus der Stadt Rüthen beraten lassen.
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Kontakt
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Raum: 0.07
Hochstraße 14
59602
Rüthen
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| Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |