Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro der Stadt Rüthen den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Hinweis:

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
 

  • gebührenfrei
  • persönliches Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig.
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