Rathaus
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro der Stadt Rüthen den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
- persönliches Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig.
- gebührenfrei
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro der Stadt Rüthen den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
- persönliches Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig.
- gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Hachtorstraße 26 59602 Rüthen
Petra
Blecke
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- p.blecke@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- a.sellmann@ruethen.de
Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro der Stadt Rüthen den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
- gebührenfrei
- persönliches Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig.