Rathaus
Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.
Für die Anmeldung benötigen wir:
-
den Personalausweis und, falls vorhanden, auch den Reisepass
-
bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
-
Wohnungsgeberbestätigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
-
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
-
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
-
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.
Für die Anmeldung benötigen wir:
-
den Personalausweis und, falls vorhanden, auch den Reisepass
-
bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
-
Wohnungsgeberbestätigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
-
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
-
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
-
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.
Für die Anmeldung benötigen wir:
-
den Personalausweis und, falls vorhanden, auch den Reisepass
-
bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
-
Wohnungsgeberbestätigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
-
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
-
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
-
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Petra
Blecke
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- Anschrift
- 001 Hochstraße 14 59602 Rüthen
- Telefon
- 02952/818-121
- p.blecke@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
- Anschrift
- 001 Hochstraße 14 59602 Rüthen
- Telefon
- 02952/818-131
- Fax
- 02952/818-222
- a.sellmann@ruethen.de
Wohnsitz Anmeldung
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Kontakt
Rathaus
Raum: 0.03
Hochstraße 14
59602
Rüthen
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
| Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.
Rathaus
Raum: 0.04
Hochstraße 14
59602
Rüthen
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nach Terminabsprache!) |
| Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie für den Besuch im Bürgerbüro donnerstags einen Termin benötigen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter folgender Rufnummer: 02952/818-0.