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Kristin
Lühring
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- k.luehring@ruethen.de
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Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die in Not geratene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) einen Anspruch haben. Die Ursachen derartiger Notlagen (z.B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, zu geringes Renteneinkommen etc.) können vielfältig sein.
Das SGB XII unterscheidet zwei Personengruppen bzw. Hilfearten:
-
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können.
-
Hilfe zum Lebensunterhalt
Nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können und die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auf Grundsicherung für Arbeitssuchende haben.
Ein Antrag auf Sozialhilfe besteht im Regelfall aus dem Grundantrag und notwendigen Nachweisen. Die notwendigen Unterlagen (wie z.B. Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Mietbescheinigung etc.) können variieren, daher wenden Sie sich zur Auskunft und Beratung bitte an unsere Ansprechpartner.
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