Rathaus
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Rüthen. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden, ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Hundesteuer: An- u. Abmeldung eines Hundes
- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Andrea
Cramer
- a.cramer@ruethen.de
Nadin
Marx
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
- n.marx@ruethen.de
Andrea
Cramer
- a.cramer@ruethen.de
- Anschrift
- 001Hochstraße 1259602Rüthen
Nadin
Marx
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
- n.marx@ruethen.de
Hundesteuer: An- u. Abmeldung eines Hundes
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Rüthen. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Hundesteuersatzung.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhandenkommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Auf Grundlage der Hundesteuersatzung wird die Hundesteuer durch einen Abgabenbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.
Die Hundesteuersatzung sieht in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor.
Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden, ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Hundesteuer: An- u. Abmeldung eines Hundes
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Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |