Unterschriftsbeglaubigung

Das Bürgerbüro der Stadt Rüthen darf Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder

  • die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.

 

Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
 

Hinweis:

Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.

  • Bearbeitungsgebühr 3,00 Euro
  • persönliches Erscheinen notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Beglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung, Nachweis
Beglaubigung

Ihre Ansprechpersonen

a.sellmann@­ruethen.de
02952/818-131
Details
Altes Rathaus (Standort 1)
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!