Rathaus
Wer in das Ausland verzieht oder keine neue Wohnung in der BRD begründet, hat sich binnen einer Woche vor Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung sind in diesen Fällen die Ausweispapiere vorzulegen.
Wer aus seiner Nebenwohnung verzieht, muss diese bei der zuständigen Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung seines Hauptwohnsitzes oder seines bisherigen Nebenwohnsitzes abmelden.
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Eric
Teipel
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Sellmann
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Abmeldung
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