Abmeldung

Wer in das Ausland verzieht oder keine neue Wohnung in der BRD begründet, hat sich binnen einer Woche vor Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung sind in diesen Fällen die Ausweispapiere vorzulegen.

Wer aus seiner Nebenwohnung verzieht, muss diese bei der zuständigen Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung seines Hauptwohnsitzes oder seines bisherigen Nebenwohnsitzes abmelden.

 

Abmeldung, Anmeldung, Ummeldung, Meldebehörde

Ihre Ansprechpersonen

d.gottbrath@­ruethen.de
02952/818-121
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Altes Rathaus (Standort 1)
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr
a.sellmann@­ruethen.de
02952/818-131
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