Ummeldung

Sind Sie innerhalb von Rüthen umgezogen, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein- Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro Rüthen umzumelden. Dies gilt auch für den 2. Wohnsitz.

 

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Für die Ummeldung benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Ummeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).

Ummeldung, Meldebehörde, Anmeldung, Abmeldung

Ihre Ansprechpersonen

d.gottbrath@­ruethen.de
02952/818-121
Details
Altes Rathaus (Standort 1)
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
a.sellmann@­ruethen.de
02952/818-131
Details
Altes Rathaus (Standort 1)
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag:08:00 - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!