Rathaus
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Die Rechtsvorschrift für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist das Baugesetzbuch (BauGB). Auf örtlicher Ebene regelt die „Satzung der Stadt Rüthen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen“ näheres. In der Praxis ist die Kenntnis zahlreicher ergangener verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung erforderlich.
Rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die herzustellenden Straße angrenzenden Grundstücke zu einer sogenannten Anliegerversammlung eingeladen. Hier wird über die geplante Maßnahme sowie möglicher damit einhergehender Beiträge informiert und diskutiert.
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Die Rechtsvorschrift für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist das Baugesetzbuch (BauGB). Auf örtlicher Ebene regelt die „Satzung der Stadt Rüthen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen“ näheres. In der Praxis ist die Kenntnis zahlreicher ergangener verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung erforderlich.
Rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die herzustellenden Straße angrenzenden Grundstücke zu einer sogenannten Anliegerversammlung eingeladen. Hier wird über die geplante Maßnahme sowie möglicher damit einhergehender Beiträge informiert und diskutiert.
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- 001Windpothstraße 2959602Rüthen
Werner
Ohrmann
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Dienstag
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- w.ohrmann@ruethen.de
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Die Rechtsvorschrift für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist das Baugesetzbuch (BauGB). Auf örtlicher Ebene regelt die „Satzung der Stadt Rüthen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen“ näheres. In der Praxis ist die Kenntnis zahlreicher ergangener verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung erforderlich.
Rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die herzustellenden Straße angrenzenden Grundstücke zu einer sogenannten Anliegerversammlung eingeladen. Hier wird über die geplante Maßnahme sowie möglicher damit einhergehender Beiträge informiert und diskutiert.
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