Rathaus
- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Dagmar
Gottbrath
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- d.gottbrath@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- a.sellmann@ruethen.de
Führerscheinanträge
Erstausstellung, Erweiterung und Wiedererteilung von Führerscheinen
Anträge auf Erstausstellung, Erweiterung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis werden im Bürgerbüro der Stadt Rüthen entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozessordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind
Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
Die Gebühr für die Ersterteilung der Klassen A, A1, C, CE, B, BE, C1, C1E beträgt: 44,70 €
Die Erweiterung von diesen Klassen: 43,90 €
Die Gebühr für die Ersterteilung der Klassen L, M und T beträgt: 43,90 €
Die Erweiterung von diesen Klassen: 44,70 €
Die Gebühr für die Fahrgastbeförderung beträgt: 43,90 €
Die Gebühr für eine Wiedererteilung beträgt: 43,90 €
Bei Beantragung einer Fahrgastbeförderung und einer Wiedererteilung ist ein Führungszeugnis erforderlich. Diese Gebühr beträgt 13,00 €.
Welche Unterlagen für die Beantragung eines Führerscheins notwendig sind erfahren Sie hier.
Ihre Ansprechpersonen
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |