Rathaus
Allgemeine Informationen
Jede Person kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Weitergehende Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Die Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerservice@ruethen.de beantragt werden.
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
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Jede Person kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Weitergehende Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Die Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerservice@ruethen.de beantragt werden.
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
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Jede Person kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Weitergehende Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Die Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerservice@ruethen.de beantragt werden.
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
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Jede Person kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Weitergehende Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Die Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerservice@ruethen.de beantragt werden.
- einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
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Jede Person kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft erhalten (einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft). Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende den gewerblichen Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.
Einfache Melderegisterauskunft
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden Name, Doktorgrad, Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache mitgeteilt. Weitergehende Daten erhält man nur im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, für die jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Die Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerservice@ruethen.de beantragt werden.
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- erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
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Einfache Melderegisterauskunft
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Erweiterte Melderegisterauskunft
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft über bestimmte weitere gespeicherte Daten einer Person ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.
Die Melderegisterauskunft kann schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail unter buergerservice@ruethen.de beantragt werden.
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Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- a.sellmann@ruethen.de
- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Astrid
Sellmann
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Montag
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Ihre Ansprechpersonen
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |