Rathaus
Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.
Für die Anmeldung benötigen wir:
den Personalausweis und, falls vorhanden, auch den Reisepass
bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbestätigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
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- 001Hochstraße 1459602Rüthen
Eric
Teipel
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
- er.teipel@ruethen.de
Astrid
Sellmann
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Donnerstag
08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
- a.sellmann@ruethen.de
Wohnsitz Anmeldung
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Hochstraße 14
59602 Rüthen
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Dienstag: | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr |
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Raum: Zimmer 1
Hochstraße 14
59602 Rüthen
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