Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 einschließlich.
Anlagen
Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 einschließlich.
Anlagen
Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.03.2022 bis zum 22.04.2022 einschließlich.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlagen
Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 einschließlich.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlagen
Frühzeitige Beteiligung
- der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und
- der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs. 1 BauGB
Anlagen
Frühzeitige Beteiligung
- der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und
- der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs. 1 BauGB
Anlagen
Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 21.03.2022 bis 22.04.2022 einschließlich
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlagen
Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 21.03.2022 bis 22.04.2022 einschließlich
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlagen
Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 21.03.2022 bis 22.04.2022 einschließlich
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlagen