Rathaus
Zuständigkeiten in der baulichen Beratung
Für die „bauplanungsrechtliche“ Beratung ist das Bauamt der Stadt Rüthen zuständig. Dort erhalten Sie Auskunft, ob Ihr Bauvorhaben an dem vorgesehenen Standort grundsätzlich verwirklicht werden kann, wie es ggf. zu realisieren ist bzw. welche bauplanungsrechtlichen Vorschriften und Festsetzungen zu beachten sind.
Sie werden hinsichtlich der Lage Ihres Grundstücks im Stadtgebiet darüber informiert, welche bauliche Nutzung (Nutzungsart, Maß der baulichen Nutzung, z.B. Geschossigkeit, Fläche des Grundstücks, die überbaut werden darf) dort zulässig ist. Ebenfalls wird zu der erschließungsrechtlichen Situation Stellung genommen.
Sofern Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Ortssatzung (definierter Ortszusammenhang gemäß § 34 Baugesetzbuch) oder einer Gestaltungssatzung liegt, können diese Satzungen beim Bauamt eingesehen werden. Auf Wunsch sind auch entsprechende Kopien aus den Planunterlagen erhältlich.
Die Stadt Rüthen ist aber als „kleine“ kreisangehörige Gemeinde nicht die Bauaufsichtsbehörde.
Für Aufgaben der Gefahrenabwehr und den Vollzug der Landesbauordnung (BauO NRW) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig. Dort wird über Bauvoranfragen und Bauanträge im Einvernehmen mit der Stadt Rüthen entschieden. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang die Anträge in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW (siehe Erläuterungen zu „Bauanträge“).
In bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie sich daher an die entsprechenden Mitarbeiter/innen des Kreises Soest wenden (bauaufsicht@kreis-soest.de).
- Anschrift
- 001Windpothstraße 2959602Rüthen
Joachim
Heidrich
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
- j.heidrich@ruethen.de
Nadine
Kaspari
- n.kaspari@ruethen.de
Bauberatung
Zuständigkeiten in der baulichen Beratung
Für die „bauplanungsrechtliche“ Beratung ist das Bauamt der Stadt Rüthen zuständig. Dort erhalten Sie Auskunft, ob Ihr Bauvorhaben an dem vorgesehenen Standort grundsätzlich verwirklicht werden kann, wie es ggf. zu realisieren ist bzw. welche bauplanungsrechtlichen Vorschriften und Festsetzungen zu beachten sind.
Sie werden hinsichtlich der Lage Ihres Grundstücks im Stadtgebiet darüber informiert, welche bauliche Nutzung (Nutzungsart, Maß der baulichen Nutzung, z.B. Geschossigkeit, Fläche des Grundstücks, die überbaut werden darf) dort zulässig ist. Ebenfalls wird zu der erschließungsrechtlichen Situation Stellung genommen.
Sofern Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, einer Ortssatzung (definierter Ortszusammenhang gemäß § 34 Baugesetzbuch) oder einer Gestaltungssatzung liegt, können diese Satzungen beim Bauamt eingesehen werden. Auf Wunsch sind auch entsprechende Kopien aus den Planunterlagen erhältlich.
Die Stadt Rüthen ist aber als „kleine“ kreisangehörige Gemeinde nicht die Bauaufsichtsbehörde.
Für Aufgaben der Gefahrenabwehr und den Vollzug der Landesbauordnung (BauO NRW) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig. Dort wird über Bauvoranfragen und Bauanträge im Einvernehmen mit der Stadt Rüthen entschieden. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang die Anträge in der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW (siehe Erläuterungen zu „Bauanträge“).
In bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten müssen Sie sich daher an die entsprechenden Mitarbeiter/innen des Kreises Soest wenden (bauaufsicht@kreis-soest.de).
Ihre Ansprechpersonen
Raum: Büro 1
Windpothstraße 29
59602 Rüthen
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Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
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