Rathaus
Das Bürgerbüro der Stadt Rüthen darf Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn
das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweis:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
- Bearbeitungsgebühr 3,00 Euro
- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Dagmar
Gottbrath
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- d.gottbrath@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- a.sellmann@ruethen.de
Unterschriftsbeglaubigung
Das Bürgerbüro der Stadt Rüthen darf Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn
das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweis:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden. Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
- Bearbeitungsgebühr 3,00 Euro
- persönliches Erscheinen notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Ihre Ansprechpersonen
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |