Rathaus
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangut und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
13,00 Euro
Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
- Onlineportal des Bundesamts für Justiz
Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangut und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
13,00 Euro
Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
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Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
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- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
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- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangut und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
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Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
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Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
- persönliches Erscheinen notwendig
- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
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13,00 Euro
Das Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von zwei Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
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Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die im Bundeszentralregister gespeicherten Daten einer Person. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
In der Regel wird ein Führungszeugnis zur Einstellung bei einem Arbeitgeber benötigt oder zur Vorlage bei Behörden für bestimmte Zwecke. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt.
Sie können das Führungszeugnis im Bürgerbüro der Stadt Rüthen oder über das Onlineportal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
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- Bundespersonalausweis oder Reisepaß mitbringen
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13,00 Euro
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- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Dagmar
Gottbrath
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- d.gottbrath@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- a.sellmann@ruethen.de
Führungszeugnis
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Ihre Ansprechpersonen
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
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Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
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