Rathaus
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro der Stadt Rüthen den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
- persönliches Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig.
- gebührenfrei
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro der Stadt Rüthen den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
- persönliches Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig.
- gebührenfrei
- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- a.sellmann@ruethen.de
Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro der Stadt Rüthen den Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Hinweis:
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.
- gebührenfrei
- persönliches Vorsprache des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) notwendig.