Rathaus
Alle Leistungen der Rentenversicherung und die Klärung der Rentenversicherungszeiten müssen beantragt werden. Die Rentenstelle befindet sich in der Stadtverwaltung Rüthen und ist behilflich beim Ausfüllen der Anträge. Zusätzlich sind wir behilflich bei Fragen rund um die Rente. Die Altersrente soll 3 Monate vor Erreichen der Voraussetzungen gestellt werden, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann.
Es werden folgende Aufgaben von der Rentenstelle wahrgenommen:
Aufnahme von Anträgen (Altersrenten, Witwenrenten, Erwerbsminderungsrenten, Versorgungsrenten)
Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung)
Beratung und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden/Schreiben der Rententräger
Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf. Aufnahme von Widersprüchen
Aufnahme von Rehaanträgen
Sammelpostdienst zu den Rententrägern
Beglaubigungen für Rentenzwecke
Die Versicherungsstelle entscheidet nicht über Rentenanträge.
Terminvereinbarung:
Um Wartezeiten zu vermeiden und zu garantieren, dass die zuständige Person ausreichend Zeit für Ihr Rentenanliegen hat, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin bei Ihrer Ansprechperson.
Alle Leistungen der Rentenversicherung und die Klärung der Rentenversicherungszeiten müssen beantragt werden. Die Rentenstelle befindet sich in der Stadtverwaltung Rüthen und ist behilflich beim Ausfüllen der Anträge. Zusätzlich sind wir behilflich bei Fragen rund um die Rente. Die Altersrente soll 3 Monate vor Erreichen der Voraussetzungen gestellt werden, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann.
Es werden folgende Aufgaben von der Rentenstelle wahrgenommen:
Aufnahme von Anträgen (Altersrenten, Witwenrenten, Erwerbsminderungsrenten, Versorgungsrenten)
Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung)
Beratung und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden/Schreiben der Rententräger
Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf. Aufnahme von Widersprüchen
Aufnahme von Rehaanträgen
Sammelpostdienst zu den Rententrägern
Beglaubigungen für Rentenzwecke
Die Versicherungsstelle entscheidet nicht über Rentenanträge.
Terminvereinbarung:
Um Wartezeiten zu vermeiden und zu garantieren, dass die zuständige Person ausreichend Zeit für Ihr Rentenanliegen hat, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin bei Ihrer Ansprechperson.
- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Horst
Grzyb
Öffnungszeiten Rathaus
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
- h.grzyb@ruethen.de
Rentenversicherung
Alle Leistungen der Rentenversicherung und die Klärung der Rentenversicherungszeiten müssen beantragt werden. Die Rentenstelle befindet sich in der Stadtverwaltung Rüthen und ist behilflich beim Ausfüllen der Anträge. Zusätzlich sind wir behilflich bei Fragen rund um die Rente. Die Altersrente soll 3 Monate vor Erreichen der Voraussetzungen gestellt werden, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann.
Es werden folgende Aufgaben von der Rentenstelle wahrgenommen:
Aufnahme von Anträgen (Altersrenten, Witwenrenten, Erwerbsminderungsrenten, Versorgungsrenten)
Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung)
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Ihre Ansprechperson
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |