Rathaus
Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.
Für die Anmeldung benötigen wir:
den Personalausweis und, falls vorhanden, auch den Reisepass
bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbestätigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.
Für die Anmeldung benötigen wir:
den Personalausweis und, falls vorhanden, auch den Reisepass
bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbestätigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie neu nach Rüthen gezogen sind, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den so genannten 2. Wohnsitz.
Für die Anmeldung benötigen wir:
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bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
Wohnungsgeberbestätigung
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes mit:
Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und/oder
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Anmeldung ist mit allen o. a. Unterlagen im Bürgerbüro persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht (Bei Personen über 18 Jahre bitte schriftliche Vollmacht mitbringen).
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
- Anschrift
- 001Hachtorstraße 2659602Rüthen
Dagmar
Gottbrath
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- d.gottbrath@ruethen.de
Astrid
Sellmann
Bürgerbüro
Montag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!)
Freitag
08:00 - 12.30 Uhr
Freitext
Bitte beachten Sie den Hinweis zu der Erreichbarkeit an Donnerstagen!
- a.sellmann@ruethen.de
Wohnsitz Anmeldung
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Ihre Ansprechpersonen
Raum: Erdgeschoss (kleiner Sitzungssaal)
Hachtorstraße 26
59602 Rüthen
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Montag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr (ganztägig nur nach Terminabsprache!) |
Freitag: | 08:00 - 12.30 Uhr |
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