Frühzeitige Beteiligung
- der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und
- der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Anlagen


Frühzeitige Beteiligung
- der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und
- der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Anlagen