Gebührengerechtigkeit bei Abfallentsorgung

Die Stadt Rüthen setzt hinsichtlich der Abfallentsorgung auf mehr Gebührengerechtigkeit.

Aus diesem Grund hat die Stadtvertretung Rüthen am 04.12.2025 beschlossen, eine neue Regelung in die Abfallgebührensatzung (§ 4 Abs. 3) aufzunehmen.

 

Detailliertere Informationen hierzu finden Sie hier.