Ausschreibung einer Schiedsamtsstelle und dessen Stellvertretung

 

In Rüthen endet die Amtszeit der auf fünf Jahre gewählten Schiedsperson und seines Stellvertreters. Die Stadt Rüthen bietet Interessenten nun die Möglichkeit, sich für das Ehrenamt zu bewerben. 

 

Schiedspersonen sind nach dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes NRW in bestimmten Fällen zur gütlichen Beilegung von Strafverfahren und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten tätig. 

 

Die Ausübung der verantwortungsvollen Tätigkeit erfordert ein objektives Beurteilungsvermögen und ein ausgleichendes Wesen. Toleranz und Vorurteilsfreiheit sollten stets das Bemühen der Amtsinhaber um eine neutrale Einigung zwischen den Parteien bestimmen.

Die durch die Stadtvertretung der Stadt Rüthen für die Dauer von fünf Jahren zu wählende Schiedsperson wird durch ein Schiedsamtsseminar sowie durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. auf ihre Aufgaben hinreichend vorbereitet und entsprechend ausgebildet. 

 

Bewerberinnen/Bewerber, die in Rüthen ihren ersten Wohnsitz haben und zwischen 25 und 75 Jahren alt sind, können sich bis zum 07.06.2025 bewerben. Möglich ist eine Bewerbung auf dem Postweg an die Stadt Rüthen, Hochstraße 14, 59602 Rüthen oder per E-Mail an bewerbungen(at)ruethen.de.

 

Die Bewerbung sollte neben den persönlichen Daten (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift und Beruf) auch eine kurze Erklärung enthalten, weshalb man sich für das Ehrenamt interessiert. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

 

Für Rückfragen und Auskünfte steht Verwaltungsmitarbeiter Fabian Winkler unter der Rufnummer 02952/818-114 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es im Internet beim „Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“: www.bds-nrw.com