Spätere Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide

Die Stadtverwaltung Rüthen weist darauf hin, dass die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 erst Ende Februar versendet werden. Hintergrund sind die Auswirkungen der Grundsteuerreform. Demnach verschiebt sich ebenfalls die Frist der ersten Fälligkeit auf den 15. März 2025. 

 

Die Grundlage der Erhebung bilden die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und über die Feststellung des Grundsteuermessbetrags, welche bereits den Immobilieneigentümern vom Finanzamt übermittelt bekommen haben. Bei Rückfragen und Einwänden zu diesen Bescheiden ist das Finanzamt zu kontaktieren (www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt).

 

Die Stadtverwaltung Rüthen wird im Vorfeld der Übersendung der Bescheide über die Grundbesitzabgaben Ende Februar noch weitere Informationen über die Presse, die Homepage (www.ruethen.de) und auch über Social-Media zur Verfügung stellen.