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Schiedsamt

Aufgaben der Schiedspersonen

Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen zu schlichten, bevor ein Gericht eingeschaltet wird.

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind insbesondere

  • vermögensrechtliche Ansprüche
  • Schadenersatz
  • Beachtung der Hausordnung
  • Wahrung nachbarlicher Belange

Strafsachen sind insbesondere

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung und Sachbeschädigung

Die Erhebung einer Klage beim Amtsgericht ist erst dann zulässig, wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung zur Beilegung der Streitigkeit erzielt wird. Das Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer Partei eingeleitet. Das Verfahren ist unbürokratisch und kostensparend, da die Schiedsperson ehrenamtlich tätig ist. Die Verhandlungen finden in von der Stadt Rüthen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Rathaus Hochstr. 14 statt.

Das persönliche Erscheinen ist unabdingbare Voraussetzung für eine Schlichtungsverhandlung.

Im Bedarfsfall stehen die nachfolgend genannten Schiedsleute  zur Verfügung.

Schiedsamtsbezirk Rüthen

Schiedsmann

  

Hermann Grobbel
Eichenweg 7
59602 Rüthen-Kallenhardt
Tel.: 02902/58959

Stellvertreter

 

Rolf-Dietmar Klein
Romberg 15
59602 Rüthen
Handy: 01757203272

Weitere Informationen und Link
Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen