Aufgaben der Schiedspersonen
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen zu schlichten, bevor ein Gericht eingeschaltet wird.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind insbesondere
Strafsachen sind insbesondere
Die Erhebung einer Klage beim Amtsgericht ist erst dann zulässig, wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung zur Beilegung der Streitigkeit erzielt wird. Das Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer Partei eingeleitet. Das Verfahren ist unbürokratisch und kostensparend, da die Schiedsperson ehrenamtlich tätig ist. Die Verhandlungen finden in von der Stadt Rüthen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten im Rathaus Hochstr. 14 statt.
Das persönliche Erscheinen ist unabdingbare Voraussetzung für eine Schlichtungsverhandlung.
Im Bedarfsfall stehen die nachfolgend genannten Schiedsleute zur Verfügung.
Schiedsamtsbezirk Rüthen
Schiedsmann |
| Hermann Grobbel |
Stellvertreter |
| Rolf-Dietmar Klein |
Weitere Informationen und Link
Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen