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Lohnsteuerkarte

Beschreibung

Sie erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie am 20. September des Vorjahres mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet waren. Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung. Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in der der ältere Ehegatte am 20. September des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

Für Arbeitnehmer, die erst nach dem 20. September aus dem Ausland in das Bundesgebiet zuziehen, ist die Zuzugsgemeinde für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte zuständig.

Die Lohnsteuerkarte kann persönlich oder telefonisch beantragt werden. Bei der persönlichen Beantragung sollten Sie Ihren Personalausweis mitbringen.

Die Steuerklassen gliedern sich grundsätzlich wie folgt:

  • Steuerklasse I:
    Für Arbeitnehmer, die ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrenntlebend sind. Personen, die eine Lebenspartnerschaft führen, werden steuerlich wie Ledige behandelt.
  • Steuerklasse II:
    Für die zu Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, in dessen Wohnung mindestens ein Kind gemeldet ist, das auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitsnehmers unter der Kinderfreibetragszahl zu berücksichtigen ist, oder für das er Kindergeld erhält.
  • Steuerklasse III:
    Für verheiratete Arbeitnehmer, wenn ein Ehegatte nicht arbeitet oder die Klasse V erhalten soll (die Klasse III erhält derjenige Arbeitnehmer, der ca. 60% mehr verdient).
  • Steuerklasse IV:
    Für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen.
  • Steuerklasse V:
    Für verheiratete Arbeitnehmer, wenn ein Ehegatte die Klasse III erhalten hat. Diese Steuerklasse erhält derjenige Ehegatte, der weniger verdient.
  • Steuerkarte VI:
    Für Beschäftigungsverhältnisse bei weiteren Arbeitgebern.

Freibetrag für Kinder über 18 Jahre

Kinder, die am 01. Januar 2004 das 18. Lebensjahr vollendet haben (d.h., die vor dem 02. Januar 1986 geboren sind), werden auf Antrag durch das Finanzamt Lippstadt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen (entsprechende Bescheinigungen wie Schulbescheinigung oder Lehrvertrag sind dort vorzulegen).

Antragsvordrucke für das Finanzamt sind auch im Rathaus zu bekommen.

Ersatzlohnsteuerkarten

Haben Sie Ihre Lohnsteuerkarte verloren oder ist sie unbrauchbar geworden, kann diese von der Gemeinde, die sie ausgestellt hat, ersetzt werden.

Für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist das persönliche Erscheinen notwendig oder die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks.

Die Gebühr für eine Ersatzlohnsteuerkarte beträgt 5,00 EUR. Die Ersatzlohnsteuerkarte kann Ihnen auch zugesandt werden, wenn Sie den o.g. Antrag vollständig ausgefüllt und unter-schrieben, sowie die Gebühr in bar oder als Verrechnungsscheck beifügen.

Weitere Lohnsteuerkarten

Weitere Lohnsteuerkarten mit der Steuerklasse VI erhalten Sie, wenn Sie gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Die Steuerkarte ist demjenigen Arbeitgeber vorzulegen, bei dem Sie den niedrigsten Arbeitslohn beziehen.

Änderung der Steuerkarten

Bei Änderungen der persönlichen oder familiären Verhältnisse (wenn Sie heiraten, aus der Kirche austreten oder ein Kind bekommen), werden die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte aktualisiert.
Bei einer Änderung ist jedoch der Nachweis vorzulegen (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Kirchenaustrittserklärung).

Steuerklassenwechsel

Die Steuerkarten werden nach den Angaben des Vorjahres erstellt (Stichtag: 20.09.);
Änderungen sind bis zum 01. Januar des folgenden Jahres möglich. Ansonsten können die Klassen im Laufe des Jahres nur einmal -spätestens bis zum 30. November- geändert werden. Für einen Steuerklassenwechsel ist kein Nachweis erforderlich, jedoch die Vorlage beider Lohnsteuerkarten.

Formulare/Download

Sie können Antragsformulare direkt aus dem Internet herunterladen.

Antrag auf Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte

Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklassen

Bitte senden Sie das ausgewählte Formular ausgefüllt und unterschrieben mit beiden Lohnsteuerkarten an die Stadt Rüthen -Bürgerbüro- 59602 Rüthen oder reichen Sie es persönlich ein.

Hinweis

Die Klassen können grundsätzlich nur zum nächsten Monatsersten nach Antragstellung geändert werden.

Weitere Informationen:

Stadt Rüthen
Bürgerbüro
Hochstraße 14
59602 Rüthen

Zimmer: 1, 2, 3,
Tel.: 02952 / 818-121, -131, -141
E-Mail: buergerservice@ruethen.de