Der Kinderreisepass hat den früheren Kinderausweis abgelöst. Von daher wird die Gültigkeit von Kinderausweisen auch nicht mehr verlängert.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre, längstens für Kinder unter 12 Jahren.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (evtl. der bisherige Kinderausweis)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (unabhängig vom Alter des Kindes)
- die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer; ein Formular ist bei der Stadt erhältlich
- gültiges Ausweisdokument des beantragenden SorgeberechtigtenBesteht eine Betreuung, benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Gebühren
13,00 EUR für die Ausstellung,
6,00 EUR für die Verlängerung/Änderung des Kinderreisepasses
Ausnahme: Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.
Hinweise
- Bei Kinderreisepässen für Kinder ab 10 Jahren ist deren Anwesenheit wegen der eigenhändigen Unterschrift erforderlich.
- Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
- Haben Sie ein Ausweisdokument verloren oder ist es Ihnen gestohlen worden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bei der Neubeantragung mit.
Weitere Informationen:
Stadt Rüthen
Bürgerbüro
Hochstraße 14
59602 Rüthen
Zimmer: 1, 2, 3,
Tel.: 02952 / 818-121, -131, -141
E-Mail: buergerservice@ruethen.de