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Ordnungsbehördliche Anmeldung Ihres Hundes nach dem Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG)

Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.

Wann ist eine Haltungserlaubnis erforderlich?

Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde i.S.v. § 3 Abs. 2 LHundG) und der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.

Wann besteht eine Anzeigepflicht?

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es auf die Rassezugehörigkeit nicht an.

Wer ist zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige verpflichtet?

Erlaubnis- und Anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.

Welche Unterlagen sind beizubringen?

  1. Erlaubnispflichtige Hundehaltungen
    - schriftlicher Antrag
    - Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter
    - Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes
    - Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
    - Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
    - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 €/Personenschäden, 250.000 -€/sonstige Schäden)
    - Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
  2. Anzeigepflichtige Hundehaltungen
    - schriftliche Haltungsanzeige
    - Sachkundebescheinigung
    - Erklärung zur Zuverlässigkeit
    - Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 €/Personenschäden, 250.000 - €/sonstige Schäden)
    - Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip

Welche Kosten entstehen?

Die Erteilung der Haltungserlaubnis erfolgt gebührenpflichtig und beläuft sich abhängig von der Rassezugehörigkeit und dem Verwaltungsaufwand auf 60,00 € bis 90,00 €. Zudem entstehen durch die Einholung des Führungszeugnisses weitere Kosten.

Für die Bearbeitung der Haltungsanzeige werden keine Gebühren von der Ordnungsbehörde erhoben.

Formulare/Download

Sie können das Formular für die Beantragung der Haltungserlaubnis und die Anzeige der Haltung eines großen Hundes sowie weitere Informationen direkt herunterladen (weiter unten auf dieser Seite). Bitte senden Sie diesen Vordruck mit den erforderlichen Nachweisen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Rüthen, Ordnungswesen, 59602 Rüthen, Hochstraße 14 oder per Fax: 02952/818-333.

Merkblatt zum Landeshundegesetz

Anzeige einer Hundehaltung gem. § 11 des LHundG

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes nach § 3 und 10 des LHundG

Weitere Informationen unter Tel.-Nr. 02952/818-121.

(Einsicht in das gesamte Landeshundegesetz ist im Internet unter Landeshundegesetz –LHundG NRW möglich)