Ersterteilung bzw. Erweiterung von Führerscheinen
Führerschein-Anträge auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rüthen werden im Ordnungsamt, Zimmer 1, Tel. 02952/818-121 entgegengenommen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Geburtsurkunde/Heiratsurkunde)
- ein biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung
- bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 oder ein Zeugnis oder ein Gutachten nach § 12 Abs. 5,
- bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 und ein Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6,
- bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und oder D1E den Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.
- Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Ein Verzicht auf die Prüfung ist nicht zulässig, wenn seit der Entziehung, der vorläufigen Entziehung, der Beschlagnahme des Führerscheins oder einer sonstigen Maßnahme nach § 94 der Strafprozessordnung oder dem Verzicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
- Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
Die Gebühr für die Ersterteilung der Klassen A, A1, C, CE, B, BE, C1, C1E beträgt: 43,40 €
Die Erweiterung von diesen Klassen: 42,60 €
Die Gebühr für die Ersterteilung der Klassen L, M und T beträgt: 42,60 €
Die Erweiterung von diesen Klassen: 43,40 €
Die Gebühr für die Fahrgastbeförderung beträgt: 42,60 €
Die Gebühr für eine Wiedererteilung beträgt: 42,60 €
Bei Beantragung einer Fahrgastbeförderung und einer Wiedererteilung ist ein Führungszeugnis erforderlich. Diese Gebühr beträgt 13,00 €.
Weitere Informationen:
Stadt Rüthen
Bürgerbüro
Hochstraße 14
59602 Rüthen
Zimmer: 1, 2, 3,
Tel.: 02952 / 818-121, -131, -141
E-Mail: buergerservice@ruethen.de