Sie sind hier » Politik & Verwaltung » Bürgerbüro Online

Familienpass

Und das wird dafür benötigt

Berechtigt sind:

Familien mit drei und mehr Kindern (auch wenn Kind das 18. Lj. vollendet hat und sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, Zivil- oder Wehrdienst ableistet / Nachweise sind vorzulegen). Schwerbehinderte Kinder werden bei der Berechnung der Kinderzahl doppelt gezählt.

Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil (ab einem Kind).

Familien u. Einzelpersonen, die Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen (gilt nicht bei Familien, in denen der andere Ehepartner Erwerbseinkommen hat).

Sozialhilfeempfänger, die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Die Personen müssen mit 1. oder 2. Wohnsitz gemeldet sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rüthen haben.

Vergünstigungen werden u.a. gewährt beim Eintritt ins Biberbad, beim Kulturring Rüthen für Theater- u. Konzertveranstaltungen, bei der Volkshochschule Möhne-Lippe. Ob bei anderen Stellen bzw. bei Nachbarstädten eine Ermäßigung erfolgt, sollte jeweils dort erfragt werden.

Der Familienpass besteht aus einem Pass für die gesamte Familie und Einzelpässen für die berechtigten Familienmitglieder. Die Pässe werden allgemein auf zwei Jahre befristet und können auf Antrag verlängert werden.

Weitere Informationen:

Stadt Rüthen
Bürgerbüro
Hochstraße 14
59602 Rüthen

Zimmer: 1, 2, 3,
Tel.: 02952 / 818-121, -131, -141
E-Mail: buergerservice@ruethen.de