Und das wird dafür benötigt
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden können nicht beglaubigt werden! Diese amtlichen Auszüge werden direkt aus den Personenstandsregistern gefertigt.
Weitere Informationen:
Stadt Rüthen
Bürgerbüro
Hochstraße 14
59602 Rüthen
Zimmer: 1, 2, 3,
Tel.: 02952 / 818-121, -131, -141
E-Mail: buergerservice@ruethen.de